J1 Visum Remote in DL arbeiten?

1 Antwort

Je nach Kategorie darfst du mit dem J-1 Visum in den USA arbeiten, über die Arbeit des Inhabers im Ausland sagt das Visum zunächst nichts aus.
Das wird im jeweiligen Vertrag (Nebentätigkeit) geregelt und hat eventuell steuerliche Konsequenzen. Auch versicherungstechnische sind möglich.