Ist mein Fasten nicht mehr gültig weil ich einen feuchten traum hatte?

2 Antworten

Warte ich schaue in denn AGB nach: Nein keine Sorgen, die Fastenzeit habe nichts mit feuchten Träumen zutun, so wie die Gültigkeit ist nicht abgelaufen. Du darfst weiterhin, deine Leistungen was Fasten betrifft in vollem Aufwand beanspruchen.

Der Herausgeber dieses AGB behält sich dass Recht vor, seine Meinung und Ansprüche jederzeit zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen