Ist dieser Begriff für " Stadtluft macht frei" richtig?

3 Antworten

Es war ein Rechtsgrundsatz des frühen Mittelalters. Die Macht der Fürsten wuchs und 1231/32 wurde dieses Recht auf Druck aufgehoben. Ab dieser Zeit gilt es demnach nicht mehr, siehe aktuell Wiki dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Stadtluft_macht_frei

Woher ich das weiß:Recherche
Das kann ich mit einem klaren Jein beantworten!

Ganz so einfach ist es nicht. Tatsächlich durften Leibeigene nicht ihre Scholle ohne Erlaubnis des Herren verlassen (im Sinne von Wegziehen). Dies galt jedoch nicht für Reisen oder dergleichen. Sie gehörten tatsächlich zum Land des jeweiligen Herren. Doch schon mit dem Bedeutungszuwachs der Städte, die sich mehr und mehr selbst verwalteten, nahm schon die Bedeutung der Leibeigenschaft allmählich ab. Achtung: man darf Leibeigene nicht mit Unfreie verwechseln!

Zwar galt noch immer das alte Recht, doch war es jetzt nicht so, dass der Herr jedem einzelnen Leibeigenen hinterhergeritten wäre um diesen zurückzuholen. Es ist ohnehin nicht besonders oft vorgekommen.

Wenn nun ein Leibeigener eine Stadt betrat, wer er noch lange nicht frei. Der Herr konnte ihn jederzeit zurück fordern.

Nur wenn es dieser nicht tat, war der Leibeigene von der Leibeigenschaft frei, wenn dieser ein Jahr und einen Tag in der Stadt gelebt hatte.

Außerdem ist der Begriff der Freiheit sehr irreführend. Denn auch, wenn der Leibeigene frei war zu bleiben, war er deshalb kein Freier. Er war immer noch unfrei.

Freiheit im heutigen Sinne gab es nicht im Mittelalter, für niemanden. Dieses Konzept war unbekannt und wäre im Übrigen auch kein gewünschter Zustand für die Menschen damals. Denn das Mittelalter ist eine Gesellschaft, in der jeder irgendwem hörig war und gegenseitige Verpflichtungen banden jede Person, auch Adlige. Völlige Freiheit hieße auch völlige Rechtlosigkeit -》 Vogelfrei. Denn wer beispielsweise unfrei war, hatte ja seinen Herren, der für ihn juristisch eintrat.

Freie wiederum konnten einige Rechte wahrnehmen, aber eben in Eigenverantwortung.

Ja, kann man so sagen. Darauf geht das Sprichwort zurück.