Ist der Slogan „Ausländer raus“ eine rechtlich zulässige Meinungsäußerung oder könnte man dafür bestraft werden?


24.05.2024, 05:39

https://taz.de/Grundrecht-auf-Meinungsfreiheit/!5146492/

Das BVerfG entschied 2010, dass dieser Slogan als solcher nicht strafbar ist.

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Rechtlich zulässig 67%
Strafbar 17%
Weiß nicht 17%
docgrizzly  24.05.2024, 05:46

Was willst Du durch diesen polarisierenden Poll erreichen?

Eine Bühne für Radikale schaffen?

Diesen Eindruck habe ich nämlich!

KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 05:48

Bist Du ein Radikaler?

docgrizzly  24.05.2024, 05:51

Ganz bestimmt NICHT!

Aber es ist schon sehr alarmierend, wie viele Radikale, hier auch auf dieser Plattform mit suggestiven Fragen und infantil wirkenden Polls auf Dummenfang gehen.

KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 05:52

Diese Frage ist alles andere als infantil. Was ist die Grenze des Sagbaren, ist eine sehr bedeutsame Frage unserer Zeit.

Dumdidum80  24.05.2024, 05:58

Stimmst du dem BverfG zu oder den Richtern? Wenn du denen zustimmen würdest, dann wäre es ja egal, wenn du ins Ausland reisen würdest und als Nazi tituliert wirst.

KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 06:11

Ich bin im Zweifel für die Meinungsfreiheit. Wir können dankbar sein, sei 1949 eine Verfassung zu haben, die dieses Grundrecht schützt.

docgrizzly  24.05.2024, 06:01

Wie lange sollen die Grenzen den ausgetestet werden?

Bis wir gesellschaftlich wieder vor 1945 sind?

Ich wurde in einer Diktatur geboren...und habe die Repressalien erlebt.

KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 06:12

Die Meinungsfreiheit ist ja eben das Gegenteil von Diktatur.

2 Antworten

Rechtlich zulässig

Trotzdem absolut dämlich und nicht legal umsetzbar.

Sagen darf man es aber, wenn man sich denn unbedingt zum Deppen machen möchte.


KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 06:08

Was meinst mit „nicht legal umsetzbar“?

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LeWe23  24.05.2024, 06:17
@KimTalk

Es wäre - aufgrund der Rechtsöage und des GG - rechtlich gar nicht möglich, alle Ausländer ohne weiteres rauzuwerfen.

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KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 06:21
@LeWe23

Ah. Jetzt habe ich es verstanden.

Es gibt viele politische Forderungen, die nicht umsetzbar sind. Aus welchen Gründen auch immer.

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LeWe23  24.05.2024, 06:25
@KimTalk

Exakt. Auch ein Verbot von Homosexualität oder so wäre nicht möglich, weil illegal.

Mir kommt das in den Sinn, weil es dazu eine andere Frage gab.

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KimTalk 
Fragesteller
 24.05.2024, 06:30
@LeWe23

Auch interessant. Homosexuelle Handlungen könnte man allerdings verbieten; so war ja lange Zeit die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.

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LeWe23  24.05.2024, 06:35
@KimTalk

Könnte man jetzt aber nucht mehr, weil das eben nun rechtlich nicht mehr möglich wäre.

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KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 08:42
@LeWe23

Wenn der Bundestag beschließen würde, dass homosexuelle Handlungen strafbar sind, dann wäre es so.

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LeWe23  26.05.2024, 08:43
@KimTalk

Nein. Weil das illegal wäre und so ein Gesetz keine Gültigkeit hätte.

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LeWe23  26.05.2024, 08:45
@KimTalk

Weil es gegen das GG verstoßen würde. Darum wäre ein solches Gesetz nicht rechtens.

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KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 08:48
@LeWe23

Die Grundrechte des Grundgesetzes gab es auch schon als gleichzeitig per Gesetz homosexuelle Handlungen strafbar waren.

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LeWe23  26.05.2024, 09:42
@KimTalk

Nein nicht in dieser Form. Damals war nucht darin festgeschrieben, dass man ein Recht darauf hat, sexuell selbstbestimmt zu leben.

Es ist nucht legal möglich, Homosexualität zu bestrafen! Begreife das bitte!

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KimTalk 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:04
@LeWe23

Welchen Artikel des Grundgesetzes meinst du?

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Rechtlich zulässig

Wenn Du das nur als Slogan verwendest ist es tatsächlich nur eine Meinungsäußerung.

Wenn Du hingegen schriftlich oder auf einer Demo mündlich vor einer Menschenmenge Deine Zuhörer oder Leser aufforderst das in die Tat umzusetzen und die Ausländer rauszuschmeißen o.ä. dann ist das Volksverhetzung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter