Inventar?

3 Antworten

Ich hab keine Ahnung wie lange das Inventar aufbewahrt werden muss, doch für die Bewertung einer Ware sind grundsätzlich mal die Anschaffungs-/ Herstellungskosten maßgeblich.

Die Inventare, also die listen der vermögensgegenstände und Schulden muss 10 Jahre aufbewahrt werden.

Ergibt sich aus der Abgabenordnung § 147:

"1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:

1.

Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,

3) Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind"

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html

Erzeugnisse sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. diese werden mit den Anschaffungskosten oder herstellkosten angesetzt; und müssen bei einer wertminderung ausserplanmäßig abgeschrieben werden.