Inventar?
Hallo, muss das Inventar zehn Jahre aufbewahrt werden?Und werden die Erzeugnisse mit ihren Verkaufspreisen bewertet?
3 Antworten
Ich hab keine Ahnung wie lange das Inventar aufbewahrt werden muss, doch für die Bewertung einer Ware sind grundsätzlich mal die Anschaffungs-/ Herstellungskosten maßgeblich.
Die Inventare, also die listen der vermögensgegenstände und Schulden muss 10 Jahre aufbewahrt werden.
Ergibt sich aus der Abgabenordnung § 147:
"1) Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
1.
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
3) Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind"
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
Erzeugnisse sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. diese werden mit den Anschaffungskosten oder herstellkosten angesetzt; und müssen bei einer wertminderung ausserplanmäßig abgeschrieben werden.
Nein, muss man nicht.