In Führungszeugnis?

2 Antworten

Strafverfahren werden nicht fallen gelassen, sondern ggf. eingestellt.

Du schreibst:

Wenn man mit einem schlagstock erwischt wird , unter es die erste vorstrafe ist unter 18 wird sie fallengelassen?

Dafür gibt es doch überhaupt keine Rechtfertigung!

Schlagstöcke gibt es nicht bei ALDI auf dem Wühltisch. Wer sich einen Schlagstock kauft, tut dies nicht aus Versehen.

Auch Minderjährige wissen ganz genau was sich sich besorgt haben und zu welchem Zweck!

Du spricht in deiner Frage von:

  • Führungszeugnis
  • Ersttäter
  • Vorstrafe
  • Verminderte Schuldfähigkeit

Meine persönliche Meinung ist:

"Gnade vor Recht ergehen lassen"? - NEIN!

Das Jugendstrafrecht setzt sowieso mehr auf Belehrung statt auf Bestrafung.

Ein Verweis im Führungszeugnis oder Geldstrafen, die nicht bezahlt werden können, sind im Bezug auf die Schwere der Tat auch nicht angemessen.

Die Erfahrung zu machen, dass jeder, der eine Entscheidung trifft, auch für mögliche Konsequenzen verantwortlich ist, wird mit der Jugend freundlichen Gesetzgebung oft nicht erreicht.

Strafe ist die unmittelbare Konsequenz auf eine unzulässige Tat. Wenn Strafe als "Wiedergutmachung" gesehen werden soll, halte ich gemeinnützige Tätigkeiten (Sozialstunden) für eine geeignete Möglichkeit.

Strafmaßnahmen erzielen die höchste Wirkung, wenn sie zeitnah vollzogen werden.

Es gibt viele Organisationen, wie z.B. "Die Tafel", die sich über ein paar helfende Hände freuen würden.

Tierheime z.B. pfeifen wirtschaftlich oft aus dem letzten Loch.

Warum kann man jugendliche Straftäter nicht verpflichten die Gehege zu reinigen oder mit den Hunden spazieren zu gehen?

Meine persönliche Meinung ist:

Wir haben auf der einen Seite viele Menschen, die hilfebedürftig sind, sich jedoch keine Hilfe leisten können.

Und wir haben auf der anderen Seite Probanden, denen der Gesetzgeber den Unterschied zwischen Gut & Böse beibringen möchte.

Das gelingt nachweislich allerdings nur bedingt. Die Rückfallquote liegt bei etwa 70 %.