Import aus der Türkei wie läuft das steuerlich ab?

2 Antworten

Kleingewerberegelung ... Oder doch lieber Einzelunternehmen ?

Das hat doch miteinander nichts zu tun. Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuererleichterungsverfahren für die MwSt und keine Art von Gewerbe oder gar eine Rechtsform. Einzelunternehmen ist eine Rechtsform. Die meisten Gewerbe werden als solche angemeldet (eben keine juristische Person und keine Personengesellschaft).

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG kannst du nur benutzen, wenn dein voraussichtlicher Jahresumsatz unter 17.500 € liegt. Nun weiß ich nicht, mit welcher Verkaufspreiserwartung du in deine Unternehmertätigkeit gehst.... aber wenn du die Ware für mehr als das Doppelte verkaufen willst, bist du schnell bei der Grenze für Kleinunternehmer.

Außerdem solltest du bedenken, dass du als Kleinunternehmer die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen kannst.

Normalerweise macht man sich zuerst Gedanken über sein Unternehmen, klärt die steuerliche Situation mit einem Steuerberater, meldet das Gewebe an u bestellt dann die Waren. 

Welche Option für dich die richtige ist, wird dir hier niemand sagen können. Das hängt von deinem Unternehmen, den geplanten Umsätzen, den  absetzbaren Kosten und deiner Einkommensituation ab.

" Einkaufswert ca. 7000 €"

Die Höhe der Einfuhrabgaben hängt nicht allein vom Warenwert, sondern auch von der Art und Beschaffenheit der Waren ab.  Sollte dem Zoll der angegebene Wert zu niedrig erscheinen, wird er den gemeinen Wert ermitteln und die Abgaben danach festlegen. 

Die Abgaben setzen sich idR zusammen aus: 

- Zoll für alle eingeführten Waren
- Verbrauchsteuern
- Einfuhrumsatzsteuer