Immobilienrecht Wasserschaden?
Hallo zusammen,
ich besitze ein Mehrfamilienhaus, das leider von einem Wasserschaden betroffen ist, der durch unsere Leitung verursacht wurde. Der Eigentümer des Nachbargebäudes hat mich mündlich darüber informiert, nachdem er Schimmel an seiner Wand entdeckt hatte, der laut seiner Meinung zu damaligen Zeitpunkt auf unserer Leitung zuzuführen ist . Zunächst haben wir das bestritten, dass es unsere Leitung war, da wir von unserer Seite weder Feuchtigkeit noch Schimmel feststellen konnten. Der Nachbareigentümer hat jedoch die Wand geöffnet und ein Loch in die Leitung gemacht, um eine Kamera einzuführen, natürlich mit Hilfe einer Leckagefirma.
Nun möchte ich wissen: Durfte der Eigentümer des Nachbargebäudes dies ohne meine Zustimmung tun? Wer muss jetzt für die Kosten aufkommen, die durch das Öffnen der Wand und das Loch in der Leitung entstanden sind? Diese Fragen sind mir unklar. Ich danke Ihnen für Ihre zahlreichen Antworten und schätze Ihre Hilfe sehr.
1 Antwort
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Diese Schadenschilderung solltest du deiner Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vortragen.