Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen?

1 Antwort

Letzteres stimmt, weil die 1 Prozent Regelung nur für Verbraucherkredite gilt, und nicht für Immobilienkredite.

Für einen Immobilienkredit gilt folgendes:

Wenn kein Kündigungsrecht besteht, so kann die Bank die Vorfaelligkeit frei berechnen.

Besteht ein Kündigungsrecht, so muss die Bank die Vorfaelligkeit nach den gesetzlichen Vorgaben berechnen. Meistens wird dabei die Aktiv Passiv Methode angewendet. Dabei wird angenommen, dass die Bank die zurueckgezahlte Restschuld nicht mehr ausleihen kann, sondern nur zu einem niedrigen Zinssatz einer Bundesanleihe mit der entsprechenden restlaufzeit anlegen kann. Die Vorfaelligkeit ist dann der Barwert der Zinsdifferenz, und ergibt sich , indem man die zukünftigen Zahlungen aus dem Kreditvertrag abzinst mit der Rendite der Bundesanleihe.