Ich wusste es nicht! Ich bereue es. Könnte die mich anzeigen?

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Anzeigen können die dich schon - aber weit werden sie damit vermutlich nicht kommen.

Zunächst einmal: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist so nicht richtig. Gemäß §16 StGB hast du nicht vorsätzlich gehandelt, weil du nicht wusstest, wie alt deine Partnerin ist. Sie hat dich ja offenbar auch angelogen; und dass du die Tatumstände hättest vorher klären müssen, davon steht im §16 nichts.

Wäre sie nur ein Jahr älter, hättest du vollkommen legal gehandelt. Es kann dir niemand vorwerfen, dass du ihr Alter nicht kanntest.

Eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit wäre denkbar. Aber wie kann man ein Kind fahrlässig sexuell missbrauchen?

Im übrigen wäre eine Verurteilung nur nach Jugendstrafrecht möglich, dass die Strafen grundsätzlich halbiert. Also statt sechs Monate bis 10 Jahre "nur" drei Monate bis fünf Jahre.

Doch ist es an der Staatsanwaltschaft, deine Schuld zu belegen, nicht an dir, die Unschuld zu beweisen.

Es steht eigentlich in deiner Pflicht zu überprüfen welches Alter sein Sexualpartner hat und wir Leben in einer Zeit, wo man wirklich nicht mehr nach der Optik gehen kann und einer Aussage sollte man die 100% vertrauen. 

Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Der Begriff der sexuellen Handlung setzt keineswegs voraus, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt - so kann beispielsweise ein Zungenkuss ausreichen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".

Auch mit 16 hast du dich strafbar gemacht und ja man könnte dich deswegen anzeigen, wegen Sex mit einer Minderjährigen. 

Sex mit Minderjährigen wird hart bestraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr handelte. § 176 StGB sieht bei Handlungen dieser Art eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eltern haben hier das Recht, Anzeige zu erstatten.
Das sie ihr Alter gefaket hat wird in allen Fällen wenn überhaupt strafmildernd wirken, aber dich nicht straffrei machen. Denn es steht in deiner Pflicht das Alter zu überprüfen. 

Du solltest wirklich mit deinen Eltern reden. 

MarkusGenervt  25.04.2017, 03:20

BGH, 20.08.2013 - 3 StR 222/13:
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Anwendbarkeit bei Kindern)

Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung in jedem konkreten Einzelfall festzustellen;
dementsprechend ist die Beweisaufnahme jedenfalls auf solche Umstände zu erstrecken, die dem Tatgericht die Beurteilung erlauben, ob bei dem Opfer die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht vorhanden war.

Ehrlich, solche Panikmacher finde ich zutiefst widerlich! Hier wird aus einer fast harmlosen Sache eine Katastrophe konstruiert und ein Opfer wird zum Täter gemacht.

So etwas nennt man Hexenjagd. Das ist eine wirklich, wirklich abartige Art und Weise, mit solchen Grenzlagen umzugehen.

Fühlst Du Dich jetzt besser, wenn Du diesen Jungen fertig machst? Gibt es Dir einen Kick, in einen am Boden liegenden Jugendlichen hinterher zu treten?

Hierfür wurde der Jugendschutz auch gemacht, denn ein 16-jähriger ist ebenfalls schutzbedürftig. Und auch deshalb hat der BGH entschieden, dass jeder Fall einzeln geprüft werden muss, damit eben keine Straftäter produziert werden, wo es keine gibt.

Wenn die Geschichte dieses Jungen stimmt – und der Jugendschutz setzt dies auch erst einmal voraus, hier zu glauben –, dann hat er keine Strafe verdient, denn er hat nichts falsch gemacht. Er musste im guten Glauben davon ausgehen, dass das Mädchen mindestens 15 Jahre alt ist und ihre Belege korrekt sind. Mehr kann man von keinem Menschen verlangen.

Aber Du würdest ihn wohl am liebsten weg sperren und den Schlüssel weg werfen, oder? Wirklich tolle Einstellung, Hexenjäger/in!

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Thiahen  04.05.2017, 23:58
@MarkusGenervt

Es ist keine Panikmache, das waren Fakten ohne eine Urteil über diese Situation auszusprechen. Ein Anwalt wird nur Fakten sehen, mehr nicht, gerade wenn es um §176 geht. Wo bitte war eine Beurteilung in meinem Post? Wo habe ich diesen jungen Mann fertig gemacht oder Verurteilt?

Das was ich oben erwähnt habe, so hart es klingt, ist das was er von einem Anwalt zu hören bekommen könnte. 

Dein Zitat ist ja nett, aber dies gilt nur für Jugendliche über 14 Jahren; er befasst sich mit §182, gilt also nur für Jugendliche von 14-18 Jahren. Lies dir besagten Paragraphen einfach mal durch. 14 ist da einfach eine harte Grenze in Deutschland, weil es das sogenannte Schutzalter ist.

Der junge Mann ist hier auch kein Opfer und auch kein Bösewicht.

Aber... Ja er wurde getäuscht, dennoch hat er Pflichten wie jeder Mensch der Sex haben will. Dazu gehören, informiere dich wie alt dein Gegenüber ist und verhüte, selbst die Verhütung wurde hier vergessen (siehe anderen Beitrag). Er muss hier einfach in seiner Verantwortung stehen und die hat er, denn er hatte Sex. Falls der Sex nun Folgen hatte, werden die Eltern darauf reagieren und eben dann kann das alles auf ihn einprasseln. Soll ich das schön reden?

Bevor mir eine Hexenjagd ohne Verurteilung vorgeworfen wird. Bitte lese meinen Post richte und hör mit der Schön-Malerrei aus, denn die nützt diesem jungen Mann noch viel weniger. Jetzt kann er sich noch auf Folgen vorbereiten mit seinen Eltern reden und mit einem Anwalt, falls es doch zum Ernstfall kommt. 

Auch wenn der junge Mann in deinen Augen keine Strafe verdient hat, laut Gesetz, hat er sich strafbar gemacht. Egal ob getäuscht oder nicht. Man wird ihm das sagen, was ich in meinem Post genannt habe und es wird zur einer Strafmilderung kommen, wenn er es beweisen kann, aber nicht zu einem Freispruch. Weil man wird in diesem Fall für die Tat bestraft und nicht wie es zu der Tat kam. Es kann nur mildernde Umstände geben. 

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Du bist 16??? Und dann machst Du Dir noch in die Hose?

Entspann Dich! Solange Du keine 18 bist, ist alles in Butter. :)

Wenn sie älter aussieht, ist es noch viel weniger problematisch. Sie hat Dich getäuscht und nicht umgekehrt. Darauf kommt es – im Zweifelsfall – an. Doch wo kein Kläger ist, ist auch keine Klage.

Das einzige, was jetzt problematisch werden könnte ist, dass Ihr beide absolut nicht dieselbe Wellenlänge haben werdet. Sie mag zwar aussehen wie 16/17, aber sie ist es im Geist einfach noch nicht (sag ihr das aber bloß nicht!). Von daher lass Dich gewarnt sein, dass Gefühle von Deiner Seite bei ihr nicht unbedingt auf dem selben Level stattfinden werden und Du könntest ganz schnell der "große Bruder" werden. DAS willst Du sicher nicht!

Sie wollte Dich, jetzt hatte sie Dich. Genieße es, so lange es dauert und jammere nicht.

Außerdem: Wenn du Dich bei ihrer Mutter ordentlich anstellst und einen seriösen Eindruck hinterlassen kannst, bekommst Du auch ihren Segen. Mütter wollen, dass es ihren Töchter gut geht. Bist Du gut zu der Tochter, ist die Mutter gut zu Dir.

Alles Gute :)

Thiahen  25.04.2017, 01:24

So ein Schwachsinn. Informier dich bitte über die Gesetze in Deutschland. 

Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Der Begriff der sexuellen Handlung setzt keineswegs voraus, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt - so kann beispielsweise ein Zungenkuss ausreichen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". 

Sex mit Kindern (unter 14) wird hart bestraft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr handelte. § 176 StGB sieht bei Handlungen dieser Art eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Eltern haben hier das Recht, Anzeige zu erstatten (Anzeigen kann auch das Jugendamt, wenn dort eine Meldung eingeht).

Ob sie älter aussieht ist hier auch egal, wenn Aussehen ist etwas relatives, denn jeder empfindet so etwas anders Es liegt in seiner Verpflichtung das Alter seines Sexualpartners zu überprüfen und bei Zweifel einfach man den Penis in der Hose zu lassen. Es kann sich vielleicht strafmildernd auswirken, dass sie gelogen hat mit ihrem Alter, aber mehr auch nicht.

In diesem Fall kann auch die Mutter keinen Segen erteilen und es dadurch Straffrei machen, denn das Gesetz sieht sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 ausnahmslos als strafbar. Die Mutter macht sich in diesem Fall sogar mit strafbar, wenn sie es duldet. 

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MarkusGenervt  25.04.2017, 02:29
@Thiahen

Komm mal wieder runter! Du bist hier "ein Wenig" übers Ziel hinaus geschossen.

Der Junge ist selbst erst 16.

Deshalb fragt man auch in solchen Fällen vorher nach dem Alter des Jungen, bevor man hier die Hysterie-Keule raus holt. In diesem Fall trifft KEINER der Jugenschutz-Paragrafen zu.

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Strafbar gemacht.. GG
Natürlich kann sie dich anzeigen, da sie unter 14 ist.
Sie hat sich nicht strafbar gemacht, da sind deine screenshots egal

MarkusGenervt  25.04.2017, 00:09

Erzähl keinen Müll! Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?

Er ist 16 und sie hat gelogen. Das ist eine Doppel-Null-Nummer.

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Bockwurstboy  25.04.2017, 07:37

Doch nicht Grundgesetz du Lappen..
Benutzt du dass Internet zum ersten mal?!
Ihr kann das egal sein, er hat sich strafbar gemacht und kann dann zu recht angezeigt und belangt werden!

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MarkusGenervt  25.04.2017, 22:52
@Bockwurstboy

Du hast wohl eine Bockwurst im Schädel anstatt eines Gehirns, Du Rotzgöre!

Hier wird über rechtliche Angelegenheiten und Paragraphen diskutiert und Du kommst dann mit der Abkürzung "GG" im selben Satz wie "strafbar"?

Lern Du erst mal die deutsche Sprache und die Regeln einer ordentlichen Diskussion, damit man Dich auch verstehen kann und nicht nur unsinniges Gebrabbel heraus kommt.

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Bockwurstboy  26.04.2017, 01:14

Diese Doppelmoral😊
Jeder normal denkende Menschen erkennt die Abkürzung "GG" im Internet...
Aber von jmd wie dir muss ich mir ja wohl nichts sagen lassen...
Untermensch ☺️

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Auch wenn es Rechtlich Strafbar ist.

Konsequenzen wird es keine geben in 99% der Fälle. Es wurde von beiden eingewilligt und damit hat sich die Sache gegessen.