Ich habe eine Nacht im Hotel gebucht (nicht stornierbar) mit Wellnessbereich. Leistungen können nicht erfüllt werden vom Hotel, möchte nun Kosten zurück?
Ich habe eine Nacht in einem Wellnesshotel gebucht mit einer nicht stornierbaren Rate. Nun habe ich gesehen, das in den letzten Tage einige schlechte Bewertungen waren, wegen geringer Sauberkeit, kein warmes Wasser, keine Heizung und ein sehr kalter Pool. Ich habe daraufhin dem Hotel geschrieben, was denn los sei und ich davon ausgehe, dass alles passt? Daraufhin habe ich eine Mail bekommen, dass sie den Kessel renovieren und deshalb die Heizung nicht geht (sie mir aber eine mobile geben können) , es kein warmes Wasser gibt. Ich hatte extra vor meiner Buchung nochmal mit dem Hotel telefoniert und ich habe keine Info darüber erhalten. Auch bei Buchung gab es keinen Hinweis. Ich möchte nun storniere, da sowas gar nicht geht. Wie sieht das hier rechtlich aus?
3 Antworten
Der Vertrag wurde von Seite des Hotels nicht wie erwartbar erfüllt, insofern steht dir Schadensersatz zu.
Die genauen Paragraphen des BGB dazu kann ich dir aber nicht nennen, ich bin mir gerade nicht einmal sicher, welche Vertragsart das wäre (vermutlich irgendeine Mischung oder ein eigenständiger Vertragstyp).
Wie hier schon erwähnt wurde, wurde der vereinbarte Vertrag einseitig geändert. Hier wird also nicht storniert, sondern du informiert das Hotel dass du von dem geschlossenen Vertrag auf Grund einseitiger Änderung zurück tritts und sämtliche Ansprüche des Hotels dir gegenüber damit unwirksam sind.
Hast du allerdings nicht direkt beim Hotel gebucht, sondern über einen Drittanbieter, über den auch der Vertag zu Stande gekommen ist, dann musst du dich an diesen wenden.
Rücktritt vom Vertrag
Ein weiterer Grund für die Vertragsaufhebung ist der Rücktritt von einem Vertrag. Der Rücktritt ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die eine Vertragspartei von einem Vertrag zurücktritt ( § 346 BGB). Voraussetzung für einen Rücktritt ist in der Regel das Vorliegen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder einer vertraglich vereinbarten Rücktrittsvereinbarung. Klassische Beispiele für gesetzliche Rücktrittsrechte sind:
- Nichterfüllung der Leistung ( § 326 BGB)
- Unmöglichkeit der Leistung (§ 326 BGB)
- Schlechtleistung (§§ 434ff., 437, 323 BGB)
- Rücktritt bei Fernabsatzgeschäften ( § 312g BGB)
Um wirksam zurückzutreten, muss die Partei, die den Rücktritt erklärt, die Rücktrittserklärung der anderen Vertragspartei zukommen lassen (Empfangsbedürftigkeit). Ab dem Zeitpunkt des Rücktritts erlangt der Vertrag keine Wirkung mehr, die Parteien müssen bereits empfangene Leistungen zurückgewähren (§ 346 BGB).
[Quelle ➽️ Vertragsaufhebung - Definition & Bedeutung (juraforum.de) ]
Schwierig! Ich bin keine Expertin, aber in dem u. g. Fall hatte jemand 4 Tage lang kein warmes Wasser, und das minderte den Reisepreis nur um 5%. Wie es aussieht, wenn das im Vorfeld bekannt ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Die abgestellte Heizung wirst Du wohl nicht anführen können, wenn Dir ein mobiles Gerät zur Verfügung gestellt wird!
Ich würde versuchen, mit dem Hotel zu einer gütlichen Einigung zu kommen.
Viel Erfolg!
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/14000/kaltes-wasser-im-hotel