Hotelbuchung für 1 Gast und spontanen Besuch im Zimmer legal / nicht gegen AGB des Hotels?
Hallo.
Ich arbeite 4 Tage die Woche und habe den Freitag und natürlich Wochenenden immer frei und hatte mir überlegt mir mal einen Montag und Dienstag als Urlaubstage frei zu nehmen um andere Städte kennenzulernen. Ggfls schwebt mit hier Berlin vor. Ich kenne ein paar Latin-Gruppen in Berlin und meiner Erfahrung nach ist es für mich als Spanisch-Sprechenden Recht einfach einen One-Night-Stand mit Latinas zu haben. Das ist zwar nicht der Sinn meiner Urlaubsgedanken, aber das würde ich mit auch nicht entgehen lassen.
Daher zum Thema: Wenn ich hotelzimmer buche, zahle ich ja oft für Buchungen für nur 1 Person einen geringeren Betrag pro Nacht. Was wäre also, wenn ich spontan jemanden kennenlernen würde, die ich mit aufs Zimmer nehmen würde? Sagen wir mal sie würde auch nicht übernachten, wäre das dann legal? Oder wenn sie spontan bleiben würde, wäre das dann gegen die AGBs? Hätte das Hotelpersonal das Recht meiner Begleitung den Zutritt zum Hotel und meinem Zimmer zu verweigern?
2 Antworten
Das Hotelpersonal muss keine fremden Personen reinlassen, die dort kein Zimmer gebucht haben. Über tags wird das eher Niemanden interessieren. Zu Abends/Nachtzeiten schon - und da kannst auch du als Gast rausfliegen wenn unterstellt wird, dass sie da schlafen wollte. Also da etwas vorsichtiger sein.
(da hilft dann auch keine Diskussion mit "naja sie wollte ja um 2 Uhr morgens wieder gehen", Hotel hat das Hausrecht und du nicht für zwei Personen gezahlt ;) )
Besuch ja, übernachten nicht. Das kostet extra
Da hast du Recht. Ich Frage mich aber auch, ob ich nicht vom Grundgesetz her eventuell immer das Recht habe, eine Person dorthin mitzubringen, wo ich diese Person gerne hätte. Also ich frage mich halt einfach, ob man mir das überhaupt verbieten dürfte einen Besuch im Hotelzimmer zu empfangen. Ich bin kein Jursit, daher weiß ich das nicht.