HEP - Gleichwertige Vorbildung?
Hallo, folgendes: Ich möchte gerne eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger machen. Allerdings fehlt mir die dazu notwendige mittlere Reife. Ich habe leider nur einen Hauptschulabschluss. Nun habe ich mich auf der Seite der Arge ein wenig schlau gemacht und dort steht bei den Zugangsvorraussetzungen folgender Satz: "Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung" Kann mir jemand erklären was jetzt genau damit gemeint ist? Habe Google schon erfolglos auf den Kopf gestellt. Schon mal danke im Vorraus.
2 Antworten
Das heißt, dass du wie gesagt die mittlere Reife brauchst oder diese gleichwertige Vorbildung. Das heißt, dass alles gewertet wird was in den pflegerischen, pädagogischen oder sozialen Bereich fällt wie z.B. die Ausbildung als Erzieher, der Sozialassistent, der Heilerziehungspflegehelfer, der Altenpfleger/ -helfter usw.!
Die Helferausbildungen, aber auch der Sozialassistent werden gerne als Sprungbrett für einen Einstieg in die HEP-Ausbildung genommen weil diese Ausbildungen nur zwei Jahre dauern...
Ja aber wie gesagt man man muss ja sowieso beides haben. Also ich kann zum Beispiel die sozial Assistenz machen. Aber vorraussetzung dafür wiederum ist die mittlere Reife. Also kann das ja kein Ersatz sein.
eine Ausbildung in der Pflege zb
Man braucht für den HEP aber sowieso die mittlere Reife + eine abgeschlossene Berufsausbildung.