Hausaufgaben über das Wochenende in Niedersachsen?
Wir haben am Freitag in Deutsch die Hausaufgabe aufbekommen, dass wir eine Argumentation schreiben sollen bis Montag. Ist dies erlaubt und wenn ja wo steht das?
1 Antwort
Laut Runderlass des Kultusministeriums Niedersachsen (RdErl. d. MK v. 12.09.2019 – 36-82 100), gelten folgende Vorgaben für allgemein bildende Schulen zum Thema Hausaufgaben:
Im Primarbereich (Klasse 1-4) werden keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt.
Im Sekundarbereich I (Klasse 5-10) werden grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt. Davon unberührt bleiben Lektüreaufgaben z.B. für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht.
Im Sekundarbereich II (Klasse 11-13) dienen die Vorgaben des Sekundarbereichs I als Orientierung, wobei dem wachsenden Selbstständigkeitsgrad der Schülerinnen und Schüler sowie der besonderen Bedeutung der Qualifikationsphase Rechnung getragen werden soll.
Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden können, bestimmte Lesematerialien oder Bücher außerhalb der regulären Schulzeit, einschließlich des Wochenendes, zu lesen. Dies dient dann zur Vorbereitung auf Themen, die in zukünftigen Unterrichtseinheiten behandelt werden sollen.
So wie ich es verstehe dürfen nur keine über die Ferienzeit aufgegeben werden, von Wochenende ist da glaube ich keine Rede 🤷🏻♀️
Heisst das es sollen keine Hausaufgaben in der Sek1 aufgegeben werden oder es dürfen keine Hausaufgaben aufgegeben werden