Handyvertrag?

3 Antworten

Ich habe nachfolgend persönliche Erfahrung gemacht, was aber natürlich nicht repräsentativ für alle möglichen Fälle gilt.

Mein Vertrag lief zum Jahresende aus. Im Oktober bekam ich von einem anderen Anbieter ein lukratives Angebot. In den AGBs stand, dass der Tarif bis zu 3 Monate vor Vertragsbeginn gebucht werden kann. Bedeutete für mich, ich kündigte meinen alten Vertrag fristgemäss und schloss den neuen Vertrag, mit der Klausel: Vertragsbeginn ab 01.01.20XX. Tatsächlich funktionierte dies erstaunlich gut und meine Rufnummer blieb mir auch erhalten.

Fazit: Lies Dir die genauen Vertragsbedingungen gut durch. Bei Fragen wende Dich, am besten per MAIL, an den Provider. Schliesse den neuen Vertrag erst ab, wenn alle Bedingungen/ Wünsche für Dich erfüllt sind. Mach alles schriftlich, denn fernmündliche Zusagen sind nicht beweis- und belegbar.

Achte auch darauf, dass Du zuvor die Kündigungsbestätigung vom Provider des alten Vertrages hast, oder dass der neue Anbieter die Kündigung vertraglich übernimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist leider eine Falschinformation mit der Kostenübernahme. Vielleicht gibt es hier oder da einen Händler, der als Sonder-Promo die Übernahme von Vertragskosten beim Wechsel bewirbt. Der Normalfall ist das jedoch absolut nicht. Bei Kabelverträgen kommt so etwas gelegentlich vor, nicht aber im Mobilfunkbereich.

Üblicherweise ist es eine gute Idee, ca. 1 Monat vor Ablauf des Altvertrags nach einem neuen Angebot zu schauen. Für Dich ist dieses Timing perfekt, denn am 29.11. ist Black Friday. Zwar sind zu Shopping-Events nicht immer alle Angebote empfehlenswert. Aber wenn man sich die besten herauspickt oder picken lässt, dann kann man einiges sparen.

Bei manchen Verträgen (leider längst nicht bei allen) kannst Du außerdem einen Wunschtermin für die Schaltung angeben. Dann hast Du einen nahtlosen Übergang.

Zum aktuellen Zeitpunkt würde ich noch keinen Vertrag für den Dezember abschließen, selbst wenn es einen Wunschtermin gäbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Du kannst jetzt bereits einen Vertrag abschließen, der dann aber erst im Dezember aktiviert wird. Bei vielen Anbietern kann man das so machen und dann musst du keine Raten doppelt zahlen.