Händler will rückgesendete Ware erneut zustellen - legitim?
Hallo zusammen wir also meine Freundin und ich, haben ein Problem:
Meine Freundin hat Online auf der Seite Uhrdex eine Smartwatch für 200€ bestellt. Diese kam an und wurde einige Tage maximal 1 Woche Probe getragen. Als diese ihr nicht gefiel haben wir innerhalb der ersten 14 Tage die Uhr verpackt (unbeschädigt das ist wichtig!) und zurückgesendet.
Einige Tage später bekam sie eine Mail in der es hieß, dass die Rücknahme nicht genehmigt wird, da das Display der Uhr beschädigt sei. Im Anhang war ein Bild vom Display der Uhr, auf dem ordentliche Schrammen sichtbar sind. Man könnte es so beschreiben als hätte man die Uhr an einer schroffen Wand o.ä. ,,langgeschrabbt,, quasi stärkere Kratzer dann leichte wieder stärker, so als wäre sie immer wieder auf und ab geschrammt eben. Er will die Uhr wieder an uns senden und die volle Bezahlung.
Laut Internet hieß es, dass der Händler erstmal beweisen muss, dass sie den Schaden verursacht hat usw und der Händler das Geld erstatten und die Uhr zurücknehmen muss. Zumal es noch innerhalb der ersten 14 Tage zurückgesendet wurde.
Dies hatten wir ihm geschildert, dass die Uhr zu dem Zeitpunkt unbeschädigt war usw usw und wir die Uhr so nicht wieder haben möchten.
Heute kam nach einer Woche ohne weitere Mail des Händler, eine neue Mail. Er weigert sich die Uhr zu behalten, sie hat mit dem Kauf dien AGBs zugestimmt und die Uhr wird heute versandfertig gemacht und rausgeschickt.
Nun endlich zur Frage:
Ist dies legitim? Müssen wir die Uhr wieder zurücknehmen und den vollen Preis bezahlen obwohl wir die Uhr definitiv unbeschädigt an den Händler retourniert haben? Wir können es halt nicht beweisen. Ich habe die Uhr selbst verpackt und weiß, dass das Display keinen Schaden hatte, aber natürlich habe ich kein Foto oder Video gemacht, an so was denkt man ja nicht.
Hoffe jemand kann uns weiterhelfen, vielen Dank!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist das ein in Deutschland ansässiger Händler?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja aus Nordhorn in Niedersachsen
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jetzt seid ihr natürlich voll in der "Streitschiene" drin. Grundsätzlich darf man jede Ware, die man online bestellt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Angaben von Gründen zurücksenden:
Allerdings gelten in beide Richtungen die üblichen Regeln im Handel: Wenn Ware beschädigt zurückgesandt wird, kann der Händler darauf bestehen, dass die Ware abgenommen wird. Allerdings muss er schon belegen können, dass die Ware beschädigt bei ihm ankam. Dies dürfte schwierig sein, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde, vgl. dazu
https://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html
Ziffer 5 und ergänzend
So viel spontan dazu. In jedem Fall sehe ich den Händler - wohlgemerkt: Bei sachgemäßem Rückversand - in der Pflicht, die geltend gemachte Beschädigung zu beweisen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich sehe es wie NonNam (siehe unten) - er muss die Ware behalten und darf - wenn er es belegen kann! - einen Abzug von der Rückerstattung geltend machen. Formulieren würde ich es so: "Wir haben die Ware entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf im Rahmen unseres Widerrufrechtes an Sie zurückgesandt. Die Ware wurde in der Originalverpackung ordnungsgemäß verpackt und zurückgesandt. Eine Beschädigung lag zum Zeitpunkt des Rückversands nicht vor. Insoweit sehen wir Sie in der Pflicht, die Beschädigung durch mich/uns nachzuweisen. Ich bin nicht bereit, die Ware anzunehmen. Sollten Sie weiterhin auf der Abnahme bestehen und die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, behalte ich mir rechtliche Schritte vor, zum Beispiel, einen Anwalt einzuschalten." usw.usf.
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Ein Rücknahmerecht gibt es (glaube ich) seit 2013 nicht mehr. Was es gibt ist das Widerrusfsrecht. Und das gilt völlig unbeschadet vom Zustand der zurück geschickten Ware.
Was der Händler machen könnte, wäre es einen Wertersatz abzuziehen. Zur erneuten Abnahme der Uhr seid Ihr nicht verpflichtet.
Hallo Soundchaser,
erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort und den hilfreichen Links.
Leider ist ja hier das Problem nun, dass er sagt wir hätten den Schaden verursacht. Von Lieferschaden hat er kein Wort erwähnt. Da ist halt nun das Problem, dass wir dann lediglich eine Minderung des Rückerstattungswertes erwarten könnten, wenn ich dies richtig gelesen habe. Allerdings ist ja wiederum die Rechtslage so, dass er beweisen muss, dass wir den Schaden verursacht haben - also Aussage gegen Aussage. Deswegen auch die Frage. Es gab im Internet einen ähnlichen Fall bei einem TV Gerät. Selbes Problem - derjenige hatte das Gerät gekauft, getestet und zurückgesendet. Der Händler sagt das Gerät kam defekt an. Da hieß es auch in den Kommentaren, dass der Händler in der Beweispflicht ist.
Ist nun die Frage wie man die nächste Mail am sinnvollsten schreibt damit der Händler merkt, dass man es ernst meint und sich im Recht sieht. Eventuell gibt er dann ja doch noch nach.