Händler will rückgesendete Ware erneut zustellen - legitim?

NonNam  23.06.2021, 12:37

Ist das ein in Deutschland ansässiger Händler?

Abraxas1990228 
Fragesteller
 23.06.2021, 12:50

Ja aus Nordhorn in Niedersachsen

2 Antworten

Jetzt seid ihr natürlich voll in der "Streitschiene" drin. Grundsätzlich darf man jede Ware, die man online bestellt, innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ohne Angaben von Gründen zurücksenden:

https://www.t-online.de/digital/internet/id_56287886/rueckgaberecht-beim-onlinekauf-wichtige-regeln.html

Allerdings gelten in beide Richtungen die üblichen Regeln im Handel: Wenn Ware beschädigt zurückgesandt wird, kann der Händler darauf bestehen, dass die Ware abgenommen wird. Allerdings muss er schon belegen können, dass die Ware beschädigt bei ihm ankam. Dies dürfte schwierig sein, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde, vgl. dazu

https://www.it-recht-kanzlei.de/ruecksendung-waren-neues-widerrufsrecht.html

Ziffer 5 und ergänzend

https://ako-to-urobit.com/Nachrichten/Wirtschaft/Online-Haendler-muss-Matratze-auch-ausgepackt-zuruecknehmen1pyh3517xr8v-v

So viel spontan dazu. In jedem Fall sehe ich den Händler - wohlgemerkt: Bei sachgemäßem Rückversand - in der Pflicht, die geltend gemachte Beschädigung zu beweisen.

Woher ich das weiß:Recherche

Abraxas1990228 
Fragesteller
 23.06.2021, 12:28

Hallo Soundchaser,

erstmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort und den hilfreichen Links.

Leider ist ja hier das Problem nun, dass er sagt wir hätten den Schaden verursacht. Von Lieferschaden hat er kein Wort erwähnt. Da ist halt nun das Problem, dass wir dann lediglich eine Minderung des Rückerstattungswertes erwarten könnten, wenn ich dies richtig gelesen habe. Allerdings ist ja wiederum die Rechtslage so, dass er beweisen muss, dass wir den Schaden verursacht haben - also Aussage gegen Aussage. Deswegen auch die Frage. Es gab im Internet einen ähnlichen Fall bei einem TV Gerät. Selbes Problem - derjenige hatte das Gerät gekauft, getestet und zurückgesendet. Der Händler sagt das Gerät kam defekt an. Da hieß es auch in den Kommentaren, dass der Händler in der Beweispflicht ist.

Ist nun die Frage wie man die nächste Mail am sinnvollsten schreibt damit der Händler merkt, dass man es ernst meint und sich im Recht sieht. Eventuell gibt er dann ja doch noch nach.

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Soundchaser  24.06.2021, 17:26
@Abraxas1990228

Ich sehe es wie NonNam (siehe unten) - er muss die Ware behalten und darf - wenn er es belegen kann! - einen Abzug von der Rückerstattung geltend machen. Formulieren würde ich es so: "Wir haben die Ware entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf im Rahmen unseres Widerrufrechtes an Sie zurückgesandt. Die Ware wurde in der Originalverpackung ordnungsgemäß verpackt und zurückgesandt. Eine Beschädigung lag zum Zeitpunkt des Rückversands nicht vor. Insoweit sehen wir Sie in der Pflicht, die Beschädigung durch mich/uns nachzuweisen. Ich bin nicht bereit, die Ware anzunehmen. Sollten Sie weiterhin auf der Abnahme bestehen und die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern, behalte ich mir rechtliche Schritte vor, zum Beispiel, einen Anwalt einzuschalten." usw.usf.

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Ein Rücknahmerecht gibt es (glaube ich) seit 2013 nicht mehr. Was es gibt ist das Widerrusfsrecht. Und das gilt völlig unbeschadet vom Zustand der zurück geschickten Ware.

Was der Händler machen könnte, wäre es einen Wertersatz abzuziehen. Zur erneuten Abnahme der Uhr seid Ihr nicht verpflichtet.