Habt ihr Tipps/Erfahrungen wie man als Lebensberater/Kartenleger einen Freiberufler bekommt?

2 Antworten

Also Voraussetzung für Lebensberatung ist die Formulierung einer klaren Frage.

So hast Du eigentlich gefragt: Wo Du einen Freiberufler für eine Unterstützung findest. Dabei kann Unterstützung auch durch Gewerbetreibende angeboten werden. Unternehmensberatung kann freiberuflich oder gewerblich erbracht werden. Steuerberatung im Rahmen einer Kapitalgesellschaft ist ebenfalls gewerblich.

Du meinst vermutlich ob Du einen Status als FreiberuflerIn bekommen kannst. Freiberufliche Tätigkeiten sind im Einkommensteuergesetz genannt. Aufgezählt sind dort die sogenannten Katalogberufe. Dazu heißt es dann oder ähnliche. Ob jetzt die Lebensberatung als der Unternehmensberatung ähnlich gilt? Ich mache daraus jetzt mal eine Glaubensfrage und sage: Ich glaube nicht.

Ob Lebensberatung mit oder ohne Karten oder andere Hilfsmittel aus dem esoterischen Bereich wird man vermutlich als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender anbieten müssen. Anders könnte es sein, wenn man beispielsweise eine psychologische Ausbildung hätte. Dabei wäre der Einsatz von anderen Hilfsmitteln vielleicht sogar unschädlich. Für Heilpraktiker könnte ich mir so eine Lösung auch vorstellen.

Obwohl auch bei Künstlern ein akademischer Einstieg und Anspruch verlangt wird.

Insgesamt ist die Thematik aber komplex genug um dieses nicht in einem Forum zu diskutieren.

Glaskugel2020 
Fragesteller
 01.10.2015, 05:00

Danke für Ihre Antwort. Nun, ich habe von Kollegen gehört (die auch Karten legen), dass Sie einen Freibeluferstatus haben. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und würde dies gern ändern. Zusätzlich bin ich künstlerisch tätig. Aber mir werden Steine in den Weg gelegt.

Ich weiß, wenn ich den Freiberufler habe, dass ich viel weniger in die Krankenkasse einbezahlen muss (ca. 150 statt 615) und somit unabhängig sein kann. Ansonsten bin ich auf Unterstützung vom Staat angewiesen. Das kann doch nicht der Sinn dieser Politik sein?

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Dirk-D. Hansmann  01.10.2015, 05:24
@Glaskugel2020

Bei der Krankenkasse sind mir keine solche Auswirkungen bekannt. Rufe Deine Krankenkasse an. Sprich mit denen.

Da wird ganz oft vergessen die Beitragsanpassung zu beantragen.

Allerdings als Künstler hast Du ja noch die Künstlersozialkasse zu bezahlen! Die wird oft übersehen.

Die Einstufung als Freiberufler kann mich mir kaum vorstellen. Trotzdem kannst Du dem Finanzamt und der Gewerbeaufsicht schreiben. Aber das verlangt einiges an Vorsicht. Nicht das man hinterher sich die Finger klemmt. Dann klappt es bestimmt mit dem Mischen der Karten nicht mehr so...

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Nach dem Gewerberecht ist das eindeutig keine freiberufliche Tätigkeit. Und wenn das Gerwerbeamt davon etwas erfährt, wird es eine Gewerbeanmeldung verlangen. Wenn du es angemeldet hast, hast du alles richtig gemacht und andere riskiren Bußgelder.

Eine Beratung vom Steuerberater in Fragen des Gewerberechts halte ich nicht für sehr nützlich. Deren Kenntnisse beschränken sich in der Regel auf das Steuerrecht. Und zwischen Steuer- und Gewerberecht liegen (leider) Welten.

Für dich kann nur die Aussage deines Gewerbeamtes maßgeblich sein. Denn die verschicken ggf. den Bußgeldbescheid oder zwingen dich mittels Zwangsgelder zur (neuerlichen) Anmeldung.