Grenzbebauung / Austausch der Fenster
Wir wollen in einem Fachwerkhaus die Fenster zum Nachbarn austauschen - also die alten Holzfenster durch Kunststofffenster ersetzen. Die bisherigen Fenster sind immer im oberen Drittel der Räume angebracht und daher beiderseits kaum einsehbar. Müssen wir beim Austausch spezielle Milchglasfenster einsetzen oder gilt das Bestandsrecht ein normales Fenster wieder zu setzen?
3 Antworten
Es gibt sowohl passiven als auch aktiven Bestandsschutz: ohne näher darauf einzugehen handelt es sich in deinem Fall um aktiven Bestandsschutz. Du sanierst/renovierst/modernisierst/etc. um den Bestand bzw. dessen Wert zu erhalten, was den Bestandsschutz nicht verfallen lässt. Der Fensteraustausch ist also im Sinne des aktiven Bestandsschutzes zugelassen. Sofern die Fenster die gleiche Größe haben ist es überhaupt kein Problem, diese durch neuere zu ersetzen. Probleme gibt es hierbei nur, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Kurz gesagt: der Fensteraustausch ist erlaubt.
MfG ChiliWolf
klar, es gilt bestandsschutz.
Du kannst die Fenster austauschen. Aber frag erst beim Denkmalschutz, ob es Kunststofffenster sein dürfen!