Grenzbebauung / Austausch der Fenster

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Es gibt sowohl passiven als auch aktiven Bestandsschutz: ohne näher darauf einzugehen handelt es sich in deinem Fall um aktiven Bestandsschutz. Du sanierst/renovierst/modernisierst/etc. um den Bestand bzw. dessen Wert zu erhalten, was den Bestandsschutz nicht verfallen lässt. Der Fensteraustausch ist also im Sinne des aktiven Bestandsschutzes zugelassen. Sofern die Fenster die gleiche Größe haben ist es überhaupt kein Problem, diese durch neuere zu ersetzen. Probleme gibt es hierbei nur, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Kurz gesagt: der Fensteraustausch ist erlaubt.

MfG ChiliWolf

klar, es gilt bestandsschutz.

Du kannst die Fenster austauschen. Aber frag erst beim Denkmalschutz, ob es Kunststofffenster sein dürfen!