Google Bewertung - Verleumdung?

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Wenn Du heute ein Problem bewertest, welches bereits Jahre zurück liegt, wirft sich sofort die Frage auf "Wieso erst jetzt?" Wenn es dabei um die Bewertung einer Dienstleistung handelt, ist die Zeitfrage doppelt berechtigt!

Du hast ein gesetzliches Rückgabe- bzw. Nacherfüllungs-Recht (BGB §281). Wenn der Dienstleister - nach einer angemessenen Frist - den Schaden nicht beheben konnte, kannst Du einen kompletten Schadenersatz einfordern. Die bis dahin erbrachten Leistungen des Dienstleisters, müssen allerdings beglichen werden. In dieser Zeitspanne ist auch eine objektive Bewertung mehr als angebracht!

Darüber hinaus gibt es dann eine Verjährungsfrist für Schadenersatz-Ansprüche nach drei Jahren (BGB §195). Wie weit liegt Dein Problem eigentlich zurück?

Kommst Du jetzt erst - nach Jahren - mit einer Bewertung, ist diese nicht mehr relevant, weil das Management (der Eigentümer, Chef oder auch die Mitarbeiter) inzwischen gewechselt haben kann, und die von Dir beschriebenen Mißstände lange abgestellt wurden. Den heutigen Kunden werden so falsche Bewertungs-Ergebnisse präsentiert, gegen die das neue Management im Ernstfall sogar wegen "Falschaussage, übler Nachrede und Verleumdung" Klage erheben könnte!

Hattest Du ein genaues Datum angegeben, auf das sich Deine Bewertung bezog?