Gibt es für Ausländer ohne die B1 deutsch Prüfung nur 1 Jahr Aufenthaltsverlängerung?
Heute waren wir bei der Ausländerbehörde und wollten den Aufenthalt meines Mannes verlängern.
Seit 4 Jahren steht die selbe Frau am Schalter und vergibt ihm 1 Jahr Aufenthalt.
Sie lässt ihn nicht ausreden und grinst total hinterlistig. Insgesamt ist sie sehr unfreundlich und hat uns offensichtlich auf dem Kiker.
Wir wollen uns über dieses Dame beschweren, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich bin der Meinung das Sie willkürlich entscheidet und Gesetze vorgibt die nicht der Wahrheit entsprechen.
Mein Mann hat einen festen Job und ist seit über 6 Jahren beschäftigt. Er lebt seit Februar 2011 in Deutschland und hat zwei Kinder.
Er hat alle erdenklichen Deutschkurse besucht und hat nur die B1 Prüfung nicht abgeschlossen. Zu dieser Zeit hat er einen Vollzeit Job angenommen.
Wir haben genügend Einkommen und beziehen keinerlei Sozialhilfen. Unteranderem haben wir genügend Wohnraum.
Auf die Frage warum mein Mann damals als ALG2 Empfänger 3 Jahre Aufenthalt bekommen hat und jetzt die letzten Jahre immer jährlich antreten muss gab die Dame keine Antwort.
Die gute Dame aus der Ausländerbehörde meint: laut Gesetz dürfen Ausländer nur 1 Jahr Aufenthalt bekommen, wenn sie keinen B1 Abschluss vorweisen können.
Wenn Sie dann einen B1 Abschluss vorweisen, dürfte man Ihnen nur 2 Jahre Aufenthalt erteilen.
Sprich auch wenn mein Mann eine B1 Prüfung absolviert, würde eher nur 2 Jahre Aufenthalt bekommen und keinen unbefristeten Aufenthaltstitel.
So wäre das anscheinend laut der Dame nachdem Gesetz. Dann kenne ich so viele Menschen die haben nicht mal einen Deutschkurs besucht und bekommen einen unbefristeten Aufenthaltstitel.
Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich viele Menschen kennengelernt die Hartz IV beziehen und diese Menschen bekommen mindestens 3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung.
Also was meint Ihr dazu?
Danke
2 Antworten
Informier´ dich mal bei anderen sozialen Einrichtungen, die mit Ausländern/Asylbewerbern arbeiten. Notfalls müsstet ihr das Geld für eine Beratung bei einem auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwalt ausgeben (einige hundert Euro). Es wundert mich allerdings schon, dass dein Mann trotz seines langen Aufenthalts in Deutschland die B1 Prüfung nicht geschafft hat. Ich kenne etliche Ausländer, die die in kürzerer Zeit erfolgreich absolviert haben. Ihr müsst diese Prüfung ernst nehmen! Man wird deinem Mann sonst von behördlicher Seite aus immer vorwerfen können, dass er zwar am Verdienst aber nicht an eigentlicher Integration interessiert sei.
Guten Tag
Kann Ihren lesen dann kann direkt Volksschule nur Prüfung gehen das kostet 190€ aber 99.99 guten Ergebnis