Gemeinsames Konto trotz einer Kontopfändung (bitte komplett durchlesen)
Hallöchen Ihr Lieben,
habe da mal eine doofe Frage, vielleicht kann mir ja jmd. weiterhelfen...
Also mein Freund und ich wollen ein gemeinsames Konto errichten, zwecks gemeinsamer Wohnung , Hochzeit etc. Jeder behält aber noch sein eigenes Konto, wo wir den Lohn beziehen und würden monatich Betrag X auf das gemeinsame überweisen.
Nun habe ich das Problem, dass ich ein P-Konto, folglich also eine Kontopfändung habe (rein rechnerisch müsste die Forderung in drei Monaten weg sein) und jetzt zu meiner Frage: Wenn wir ein Konto gemeinsam eröffnen (bei seiner Bank wahrscheinlich) darf die Kontopfändung dann auch auf das Konto zugreifen? Oder gilt das jetzt nur für mein bestehendes Konto? Dort wird ja weiterhin Geld fließen.
Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
5 Antworten
Sollte es sich um dieselbe Bank/Sparkasse handeln, bei der Sie selbst bereits ein Konto (ob P-Konto oder nicht, ist dabei egal) unterhalten, welches gepfändet ist und sich die Kontopfändung nicht ausdrücklich nur auf dieses eine Konto beschränken, wäre ein Gemeinschaftskonto mit dessen Eröffnung sofort auch gepfändet.
Sollte es eine andere Bank/Sparkasse sein, bei der noch keine Pfändung gegen Sie vorliegt, ... welche Pfändung sollte dann greifen? Sofern Sie von einem solchen neuen Konto aber an den Pfändungsgläubiger oder dessen Anwalt zahlen, oder dieses neue Konto zu einem neuen Schufa - Eintrag führen sollte, den der Pfändungsgläubiger gemeldet bekommt (z.B. Bank), dann wird ganz schnell eine weiter Pfändung folgen.
Das solltest du deinen Verwalter fragen. Ich würde mich das nicht trauen. Das könnte auch als Verschleierung dargestellt werden und du fliegst hochkant aus der Insolvenz.
Entschuldigung ich habe mich "verlesen" ..... eine Kontopfändung macht das aber nicht besser.
Welchen Verwalter? Von Insolvenz war in der Frage keine Rede.