Geht meine wudu weg wenn ich oberkörperfrei bin?

5 Antworten

Nein, ist gültig

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Alles Lob gebührt Allah..

Zu den Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.

Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:

1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er antwortete: „Ja.“

Überliefert von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Woher ich das weiß:Recherche
Deckenstaendig  06.01.2024, 13:31

Außerdem sollte angemerkt werden, dass das Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht, egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge dieser Berührung austritt.

Nach der Meinung von Imam Asch-Schafii' wird doch die Geberswaschung ungültig, wenn ein Mann eine fremde Frau berührt oder nicht?

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Lilithie  06.01.2024, 14:00
@Deckenstaendig

Es gibt drei Ansichten bezüglich des Berührens der Frau:

Die erste, welche die Ansicht von Imam ash-Shafi’ii ist, wird als die schwächste betrachtet und zwar, dass die Wudu' gebrochen ist, sogar wenn man sich ohne sexuelles Begehren berührt. Diese Ansicht basiert auf der Ayah:

{أَوْ لَامَسْتُمُ النِّسَاءَ}

"oder wenn ihr die Frauen berührt habt" (Surah An-Nisaa‘ 4:43)

Die zweite Ansicht, von Imam Ahmad, ist dass das Berühren die Wudu' nicht bricht, auch wenn damit sexuelle Lust hervorgerufen wird.

Die dritte, welche die Ansicht des Imam Malik darstellt, ist, dass wenn die Berührung aufgrund sexueller Lust geschieht, die Wudu' gebrochen wird, doch falls dem nicht so ist, dann ist sie gültig.

Kommt am Ende drauf an ,in welcher Rechtschule man ist.

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Nein. Aber ein Muslim oder eine Muslima soll auf den Schambereich achten, das gilt auch für das Gebet!:

Bedeckung der Blöße bedeutet, dass der Mann nach überwiegender Meinung zumindest vom Nabel bis zu den Knien bedeckt sein muss. Im Normalfall sollte er im umgangssprachlichen Sinne vollständig bekleidet sein, und zwar so, dass die Kleidung zwischen Taille und Knien nicht zu eng ist.

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 52

Dein, da sowas dich nicht unrein macht.

Furzen, urinieren oder feste Substanzen ausscheiden, bluten usw. macht dein Wudu ungültig. Es gibt noch mehr. Das waren ein paar Beispiele.

Nein, ist noch gültig