Garten als Fluchtweg?
Hallo ich habe folgendes Problem. Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus. Ich wohne im 1.OG und unter mir meine Nachbarn. Hinterm Haus ist ein ca 600m2 großer Garten denn ich gemietet habe. Meine Nachbarn haben dort aber noch direkt am Haus eine Terrasse. Vom Garten aus gehen 2 wege ums Haus, diese sind mit jewels einem Türchen Abgesperrt, damit niemand einfach in denn Garten kann. (Diebstahl, Fremde und so weiter). Meine Nachbarn verlangen von mir diese Türchen offen zu lassen da es ein "Fluchtweg" wäre. Sie können aber über denn Hausflur Flüchten oder wenn das Haus brennt in denn Garten und dort gerettet werden. Ich bin der Meinung das sie nur aus Faulheit die öffnung Verlangen. Wenn ich im Garten bin und die Türchen offen sind Herscht nemlich sehr starker durchgangs Verkehr durch meine Nachbarn. Selbst wenn ich drinnen bin wird mindestens 1 mal am Tag geschaut ob sie offen sind und dann Benutzt. Mein Vermieter ist der selben Meinung und ist nicht bereit auf die Forderungen meiner Nachbarn ein zu gehen. Kann mir jemand in der Sache als Feuerwehr mann einen Rat geben??
6 Antworten
Mein Vermieter ist der selben Meinung und ist nicht bereit auf die Forderungen meiner Nachbarn ein zu gehen.
Und was genau ist dann dein Problem? Wenn der Vermieter die Aufassung teilt, dass Besucher wie Mieter eben nicht durch diese Türchen des an dich vermieteten Gartens auf die Terasse gelangen sollen, ist das eben so.
Sein Eigentum, seine Regeln :-)
Da weist man die Forderung des Nachbarn zurück und verweist an den Vermieter :-O
Bittet ihn, ein Schild (Foto) an den Toren anbringen zu dürfen und die Mieter ausdrücklich schriftlich darüber zu belehren. Und kündigt dem VM Mietkürzung an, wenn er unbefugtem Betreten des Mietgegenstandes Garten kein Einhalt gebietet, da verschlossene Zugänge überklettert werden :-O
G imager761
Bei solchen Fragen ist es sinnvoll das Bundesland zu nennen, denn bei Brandschutzfragen ist die Landesbauordnung zu Rate zu ziehen ist. Da es sich aber um einen Zwist zwischen den Mietparteien innerhalb des Hauses handelt ist der Vermieter für die Sicherstellung des "zweiten Rettungsweges" zuständig und verantwortlich. Wie du richtig erkannt hast: der erste Rettungsweg ist das Treppenhaus. An Deiner Stelle würde ich nach Vorgabe des Vermieters handeln. Ich bin aber der Meinung, dass du unabhängig von der rechtlichen Lage bei deiner Entscheidung abwägen solltest, was dich mehr nervt: schlecht bei den Nachbarn dazustehen oder den "Verkehr" in Kauf zu nehmen.
Ach ja, sollten Deine Nachbarn irgendwann mit Gewohnheitsrecht (stillschweigende Zustimmung) ankommen, dann kannst du die Nutzung aufheben bzw zurückziehen.
Da gibt es keinen Rat. Wenn Dein Vermieter derselben Meinung ist, dann ist das so.
Wenn da kein Gutachter da war können sie nicht einfach sagen, dass das ein fluchtweg ist. Es ist ja deine entsscheidung ob du das tor offen lässt oder nicht. Das einzige was es geben könnte wäre ein Streit :P
Ja Streiten tuhen sie sich mit mir schon lange. Siehe die anderen Fragen. Ich will jetzt auch zur Stadt gehen und dort Nachfragen.
Ich finde das Argument des Fluchtweges so wie beschrieben auch nicht stechend! Richtig ist aber: der vorgesehene Flcuhtweg über den Flur könnte beim BRand nicht benutzbar sein.
Aber dann könnten sie sich doch dennoch über euern Garten von Haus entfernen? Wie ist euer Garten nach hinten befriedet? Wäre der Zaun oder die Mauer im Notfall zu überwinden um sich weiter vom brennenden Haus zu entfernen?
Was ich nicht verstehe: Wenn DU sagst, sie benutzen die Tür, wenn sie offensteht: Was wollen sie denn in Euerm Garten?
Du sagst ja selbst: Du hast dich informiert bzgl der Rettungwege innerhalb der Bauordnung. Und Du sagst ja: Der VErmieter sieht es wie ihr (und der ist in der Pflicht, das zu wissen) Aber ehrlich gesagt wundert mich, dass nur der Flur Rettungsweg ist: Ein 2. Rettungsweg soll eigentlich (egal in welchem Bundesland) in Mehrfamilienhäusern garantiert sein, wenn die Feuerwehr wie bei Euch die Rückseite nicht befahren kann...... Euer Garten ist halt arg klein, um sich in Sicherheit zu bringen, zwar ist der 80cm Zaun kein Hindernis, aber der GEsetzgeber denkt an alle Eventualitäten (Kinder, VErletzte....)
ABer gut: klar ist das Argument eurer Nachbarn vorgeschoben, wenn sie sich Sorgen um ihre Sicherheit machen: Kanns doch nur in deren Interesse sein, dass es abgeschlossen ist und nicht jeder hinter das Haus kann! Es ist Revierverhalten; die Erdgeschosswohnung ist deren und die wollen sich nicht daran gewöhnen, den Gartenweg nicht zu benutzen zu dürfen.
Sie Benutzen den Weg wenn Sie Müll raus bringen oder an Ihren Briefkasten wollen oder gehen einfach so da lang. Manchmal bis zu 10-15 mal am Tag. Auch wenn Sie Besuch Kriegen versuchen die Leute erst dort lang zu gehen und dann Klingeln Sie erst bei meinen Nachbarn. Dabei ist der weg ums Haus wesentlich Länger.
Hinterm Haus ist ein 80 cm Hoher Zaun und eine Hecke. Mann wäre dort ungefähr 16 m weit weg vom Haus.