Freiwilliges ökologisches Jahr?

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Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Tag an 6 Tagen pro Woche. Der Samstag ist genau wie Montag bis Freitag ein Werktag - und somit auch ein möglicher Arbeitstag.

Arbeit an Sonntagen ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Da du von zu fütternden Tieren sprichst, denke ich mal, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, richtig? Genau da wäre Sonntagsarbeit zulässig.

Allerdings hast du bei Arbeit an Sonntagen einen Anspruch auf einen freien Tag zeitnah zum gearbeiteten Sonntag als Ausgleich. Und du musst im gesamten Jahr 15 arbeitsfreie Sonntage haben.

Ach, und ebenfalls noch wichtig: damit dir das FÖJ anerkannt wird, musst du tatsächlich 40 Wochenstunden arbeiten. Das galt selbst in der ersten Corona-Zeit, als wir damals mit stark reduzierter Notbesetzung und verkürzten Dienstzeiten für so wenig Kontakte wie möglich sorgen wollten, wodurch die FÖJ'ler auf weniger als 40 Stunden gekommen wären - kein Rankommen, sie mussten irgendwie die 40 Stunden voll kriegen, sonst hätten sie das Jahr nicht anerkannt bekommen (Lösung damals: Projektarbeit im "Homeoffice"...).