Freiwilliges ökologisches Jahr?
Ich mache gerade ein freiwilliges ökologisches Jahr und hätte zu meinen Arbeitszeiten mal eine Frage: Ich muss die ganze Woche über arbeiten und habe keinen freien Tag. Meine Arbeitszeiten enden dementsprechend auch mal etwas früher, ich muss aber trotzdem jeden Abend die Tiere füttern, wodurch ich keine Möglichkeit habe mal wegzufahren. Habe ich trotz dessen, dass es ein „freiwilliges Jahr“ ist, Anspruch auf einen freien Tag in der Woche bzw. auf einen Ausgleichstag, weil ich Sonntag arbeiten muss?
1 Antwort
Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Tag an 6 Tagen pro Woche. Der Samstag ist genau wie Montag bis Freitag ein Werktag - und somit auch ein möglicher Arbeitstag.
Arbeit an Sonntagen ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Da du von zu fütternden Tieren sprichst, denke ich mal, dass es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, richtig? Genau da wäre Sonntagsarbeit zulässig.
Allerdings hast du bei Arbeit an Sonntagen einen Anspruch auf einen freien Tag zeitnah zum gearbeiteten Sonntag als Ausgleich. Und du musst im gesamten Jahr 15 arbeitsfreie Sonntage haben.
Ach, und ebenfalls noch wichtig: damit dir das FÖJ anerkannt wird, musst du tatsächlich 40 Wochenstunden arbeiten. Das galt selbst in der ersten Corona-Zeit, als wir damals mit stark reduzierter Notbesetzung und verkürzten Dienstzeiten für so wenig Kontakte wie möglich sorgen wollten, wodurch die FÖJ'ler auf weniger als 40 Stunden gekommen wären - kein Rankommen, sie mussten irgendwie die 40 Stunden voll kriegen, sonst hätten sie das Jahr nicht anerkannt bekommen (Lösung damals: Projektarbeit im "Homeoffice"...).