Freiberuflich Minijobs als Student?
Hallo meine Frage lautet, meine Tochter arbeitet neben ihrem Studium freiberuflich bei einem Nachhilfe Portal. Sie bekommt nie mehr als 538 €. Muss ich mich beim Finanzamt melden oder beziehungsweise muss sie sich beim Finanzamt melden und anmelden, dass sie freiberuflich tätig ist oder braucht sie nichts machen, weil sie so wenig Geld verdient also unter 538 €
1 Antwort
Die Mini-Job-Regeln gelten AFAIK nur, wenn sie als angestellte Mini-Jobberin angemeldet ist. Sie muss es wohl normal versteuern. Gibt aber einen Grundfreibetrag, wo sie vermutl. nicht drüber kommt und evtl. noch z. B. Fahrkosten vom Studium bzw. Mobilitätsprämie absetzen kann.
https://www.finanztip.de/steuererklaerung/
https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/
Sie muss aber ggf. wg. der student. Krankenversicherung und Bafög aufpassen.
notting
PS: Eigentl. gibt's eigene Unterbereiche für Steuern. Ggf. auf den Stift oben neben der Kategorie klicken.