Freiberuflich Minijobs als Student?

1 Antwort

Die Mini-Job-Regeln gelten AFAIK nur, wenn sie als angestellte Mini-Jobberin angemeldet ist. Sie muss es wohl normal versteuern. Gibt aber einen Grundfreibetrag, wo sie vermutl. nicht drüber kommt und evtl. noch z. B. Fahrkosten vom Studium bzw. Mobilitätsprämie absetzen kann.

https://www.finanztip.de/steuererklaerung/

https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/

Sie muss aber ggf. wg. der student. Krankenversicherung und Bafög aufpassen.

notting

PS: Eigentl. gibt's eigene Unterbereiche für Steuern. Ggf. auf den Stift oben neben der Kategorie klicken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung