Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.?

1 Antwort

Zeiten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst können - zumindest beim Bund - bei der Dienstzeit für die spätere Versorgung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit unmittelbar vor der Verbeamtung ausgeübt wurde und zu der Verbeamtung geführt hat (vgl. § 10 BeamtVG). So kann man dennoch auf den Höchstsatz der Pension kommen, auch wenn man nicht die gesamte Dienstzeit über verbeamtet war.

Hier empfiehlt es sich, sich beim Dienstherrn bezüglich der Regelung zu erkundigen.

Je nach Dienstherr gibt es eine pauschale Beihilfe für in der GKV versicherte Beamte. Ob dein Dienstherr dazu gehört, musst du bei diesem nachfragen.

Die Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung wird später in voller Höhe ausgezahlt. Je nach Höhe dieser findet eine Anrechnung auf die Pension statt, was zur Folge hat, dass die Pension gekürzt wird.

Wie es sich mit der VBL verhält weiß ich nicht.

Die Ernennung zum Beamten ist ein Verwaltungsakt und eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die du Ablehnen kannst. Auch nach der Antragstellung sollte das möglich sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

fairbeamtet  11.06.2025, 10:26

Super Antwort! Alles richtig. Würde es auch Prüfen lassen und dann in Ruhe entscheiden.