Fragen zur Verbeamtung, Probezeit etc.?
Mein Arbeitgeber bietet momentan die Möglichkeit, einer Verbeamtung von Mitarbeitern. Da ich in wenigen Monaten bereits 45 Jahre werde und ich nur im mittleren nichttechnischen Dienst (A6) verbeamtet werden könnte, stelle ich mir die Frage, ob eine Verbeamtung in meinem Alter noch Sinn macht, auch im Hinblick auf die wahrscheinlich geringere Pension, aufgrund von geringerer Dienstzeit (wenn ich 67 werde, würden es dann nur 22 Jahre sein.
Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir, man könne die 3 jährige Probezeit verkürzen, man könne auch in der Besoldungsstufe höher eingruppiert werden, wenn man bereits 1,5 Jahre in dieser Gruppe sei. Bin seit 8 Monaten dort in einer E5 Stelle in Stufe 4 beschäftigt (Mittlerer Dienst) und war vorher 9 Jahre und 7 Monate bei einem Bundesland in vergleichbarer Tätigkeit beschäftigt, jedoch nur im einfachen Dienst (E3 Stufe 5)
Habe keine gesundheitlichen Einschränkungen bzw. Vorerkrankungen.
Auf meine Nachfrage, ob man mir bereits vor der Antragstellung Auskunft darüber geben kann, wie lange die Probezeit dauern würde, bekam ich heute nur die Aussage: Ich solle erst einen Antrag stellen, dann könnte man alles weitere prüfen. Kann ich den Antrag noch zurückziehen, sofern mir die Art und Weise wie ich verbeamtet werde, nicht passen sollte, oder ist mit der Genehmigung schon mein unbefristetes Angestelltenverhältnis futsch?
Stimmt es, wenn man sich gesetzlich weiter krankenversichert, die Beihilfe des Staates entfällt?
Kann ich auch weiterhin Beitrage in die VBL entrichten und wie verhält es sich mit meiner gesetzlichen Rente, kommt die oben drauf, oder wird einer der beiden dann gekürzt?
Wie gesagt ich bin hin- und hergerissen, einerseits würde es mich reizen, andererseits habe ich aber Angst einen riesigen Fehler zu machen.
1 Antwort
Zeiten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst können - zumindest beim Bund - bei der Dienstzeit für die spätere Versorgung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit unmittelbar vor der Verbeamtung ausgeübt wurde und zu der Verbeamtung geführt hat (vgl. § 10 BeamtVG). So kann man dennoch auf den Höchstsatz der Pension kommen, auch wenn man nicht die gesamte Dienstzeit über verbeamtet war.
Hier empfiehlt es sich, sich beim Dienstherrn bezüglich der Regelung zu erkundigen.
Je nach Dienstherr gibt es eine pauschale Beihilfe für in der GKV versicherte Beamte. Ob dein Dienstherr dazu gehört, musst du bei diesem nachfragen.
Die Rente aus gesetzlichen Rentenversicherung wird später in voller Höhe ausgezahlt. Je nach Höhe dieser findet eine Anrechnung auf die Pension statt, was zur Folge hat, dass die Pension gekürzt wird.
Wie es sich mit der VBL verhält weiß ich nicht.
Die Ernennung zum Beamten ist ein Verwaltungsakt und eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die du Ablehnen kannst. Auch nach der Antragstellung sollte das möglich sein.
Super Antwort! Alles richtig. Würde es auch Prüfen lassen und dann in Ruhe entscheiden.