Frage zur Weimarer Verfassung?
Hey, wisst ihr zufällig warum die Weimarer Verfassung als "präsidiale Reserveverfassung" bezeichnet wurde? Ich soll mich dazu äußern und weiß nicht wirklich was ich da schreiben soll... Wäre sehr dankbar für ein paar Antworten ;)
2 Antworten
Den Begriff "präsidiale Reserveverfassung" kenne ich nicht. Ich bitte den Fragesteller, seine Quelle zu nennen.
Die Bezeichnung ist auch Unfug, denn es gab keine besondere Verfassung für den Reichspräsidenten! Die Weimarer Verfassung war eine demokratische Verfassung, die wesentlichen staatlichen Befugnisse übten das Parlament, der Reichstag, und die Reichsregierung aus.
Der Reichspräsident hatte erhebliche Machtbefugnisse, die er aber nur selten in eigener Verantwortung ausübte, solange die Weimarer Demokratie funktionierte. Im Falle von Krisen, wenn die Regierung handlungsunfähig war, sah die Weimarer Verfassung vor, dass der Reichspräsident als eine Art "Reservemacht" fungierte und für eine begrenzte Zeit zusammen mit der Reichsregierung quasi diktatorische Befugnisse ausüben konnte.
Selbst das Amt unseres Bundespräsidenten ist darauf ausgelegt, in Krisenzeiten als "Reservemacht" zu fungieren, allerdings ohne die Möglichkeit, zusammen mit der Bundesregierung diktatorisch zu regieren.
MfG
Arnold
Hi,
Reserverfassung weil sie nur als eine Art Übergangsverfassung geplant war also als Reserve, weil man sich ziemlich kurzfristig für die Verfassung entschieden hat
Präsidiale weil der Präsident der Weimarer Republik unterzeichnet hat (vermute ich mal).
Bin aber nicht 100% sicher