Finanzamt negiert den Posteingang?
Habe einem Finanzamt in Baden-Württemberg einen Antrag auf Änderung der Grundsteuerfestsetzung übersandt, per Einschreiben Rückschein.
Nach zwei Monaten ohne Rückmeldung dort eine email nachgesandt und nochmals zwei Wochen später angerufen.
Nun die Mitteilung erhalten, dass bislang kein Antrag eingegangen ist.
Auch die email ist nicht eingegangen.
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Es geht um die Grundsteuer, weilche komplett unrichtig festgesetzt wurde.
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Obwohl eine dem Amt bekannte Mitarbeiterin den Eingang auf dem Einschreiben-Rückschein (per Fotonachweis) handschriftlich bestätigt hat - liegt dem Finanzamt - kein Antrag vor.
Auch der Erhalt der übersandten email wird negiert.
Frage:
Ist dies in Baden-Württemberg die gängige Praxis um Rechtseinsprüche anzuwehren und wie soll man bei solch subversiven Abwehr-Methoden der Ämter verhalten ?
Rückschein erhalten vom Einschreiben? Hast du im Brief eine Frist gesetzt?
Nein es ist ein Antrag ohne Fristsetzung. Rückschein liegt vor mit Fotonachweis - so wie o.g.
1 Antwort
Ist dies in Baden-Württemberg die gängige Praxis um Rechtseinsprüche anzuwehren und wie soll man bei solch subversiven Abwehr-Methoden der Ämter verhalten ?
nein, das sicherlich nicht.
Dir muss aber auch bewusst sein, das ein einschreiben mit rückschein rechtlich wenig nützt. Denn du kannst zwar beweisen dass du da was hingeschrieben hast, aber nicht beweisen was! Daher verschicke Terminsachen zum Finanzamt entweder per Elster oder per Fax.
falls tatsächlich der Grundsteuer Bescheid fehlerhaft ist, wäre das Finanzamt auch der falsche Empfänger. Das müsste zur Gemeinde.
Ist der Grundsteuer messbescheid fehlerhaft wäre das Finanzamt zuständig. Dann hättest du da aber idr schon vor vielen Monaten als der bekannt gegeben wurde Einspruch einlegen müssen. Oder hast du kürzlich einen neuen bekommen?
Es geht um den Festsetzungbescheid, nicht den Steuerbescheid
es ist wichtig dies dann auch so zu schreiben.
Gegen den Boris-Ausschuss besteht keine rechtliche Handhabe und auch kein Anspruch auf Korrektur. Nur das FA hat das Recht den Wert festzusetzen.
ja, richtig.
wann hast du den Bescheid denn bekommen? Hast du den Antrag da innerhalb der rechtsbehelfsfrist hingeschickt?
Der Bescheid ist von August 2024 und hat Bestandskraft.
Aber der Antrag setzt auf Fortschreibung und Neufestsetzung, da Baulasten, Dienstbarkeiten, Reallasten, faktische Baugrenzen, Innen- und Außenbereich wurden vermengt - uvm. nicht berücksichtigt.
Es wurde der Boris-Wert eines angrenzenden Bauplanungsgebietes verwendet, obwohl es sich um unbeplanten Innenbereich handelt. Also alles komplett falsch.
wenn der Bestandskräftig ist, ist das für 2025 sowieso gegessen. Eine Änderung ist nur für die Zukunft möglich. Stelle den Antrag Neu. Aber dann per Elster oder Fax. Bzw am besten von einem Steuerberater
Die Fortschreibung dient der Berichtigung der Fehler. Sie ist auch dann möglich, wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist.
Quelle:
Es geht um den Festsetzungbescheid, nicht den Steuerbescheid.
Die Gemeine kann in Baden-Württemberg kaum was falsch machen, außer Rechenfehler.
Der Fehler liegt beim Bodenrichtwert-Gutachterausschuss, auf welchem sich der Festsetzungsbescheid stützt. Aber rechtshängig kann es im Vorfeld nur beim Finanzamt werden, die es dann an den Boris-Ausschuss weiterleitet.
Gegen den Boris-Ausschuss besteht keine rechtliche Handhabe und auch kein Anspruch auf Korrektur. Nur das FA hat das Recht den Wert festzusetzen.