Finanzamt negiert den Posteingang?

Isuzu189  22.05.2025, 15:32

Rückschein erhalten vom Einschreiben? Hast du im Brief eine Frist gesetzt?

Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 15:40

Nein es ist ein Antrag ohne Fristsetzung. Rückschein liegt vor mit Fotonachweis - so wie o.g.

1 Antwort

Ist dies in Baden-Württemberg die gängige Praxis um Rechtseinsprüche anzuwehren und wie soll man bei solch subversiven Abwehr-Methoden der Ämter verhalten ?

nein, das sicherlich nicht.

Dir muss aber auch bewusst sein, das ein einschreiben mit rückschein rechtlich wenig nützt. Denn du kannst zwar beweisen dass du da was hingeschrieben hast, aber nicht beweisen was! Daher verschicke Terminsachen zum Finanzamt entweder per Elster oder per Fax.

falls tatsächlich der Grundsteuer Bescheid fehlerhaft ist, wäre das Finanzamt auch der falsche Empfänger. Das müsste zur Gemeinde.

Ist der Grundsteuer messbescheid fehlerhaft wäre das Finanzamt zuständig. Dann hättest du da aber idr schon vor vielen Monaten als der bekannt gegeben wurde Einspruch einlegen müssen. Oder hast du kürzlich einen neuen bekommen?


Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 15:58

Es geht um den Festsetzungbescheid, nicht den Steuerbescheid.

Die Gemeine kann in Baden-Württemberg kaum was falsch machen, außer Rechenfehler.

Der Fehler liegt beim Bodenrichtwert-Gutachterausschuss, auf welchem sich der Festsetzungsbescheid stützt. Aber rechtshängig kann es im Vorfeld nur beim Finanzamt werden, die es dann an den Boris-Ausschuss weiterleitet.

Gegen den Boris-Ausschuss besteht keine rechtliche Handhabe und auch kein Anspruch auf Korrektur. Nur das FA hat das Recht den Wert festzusetzen.

Stefan1248  22.05.2025, 16:03
@Gerechtigkeit2
Es geht um den Festsetzungbescheid, nicht den Steuerbescheid

es ist wichtig dies dann auch so zu schreiben.

Gegen den Boris-Ausschuss besteht keine rechtliche Handhabe und auch kein Anspruch auf Korrektur. Nur das FA hat das Recht den Wert festzusetzen.

ja, richtig.

wann hast du den Bescheid denn bekommen? Hast du den Antrag da innerhalb der rechtsbehelfsfrist hingeschickt?

Gerechtigkeit2 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 16:07
@Stefan1248

Der Bescheid ist von August 2024 und hat Bestandskraft.

Aber der Antrag setzt auf Fortschreibung und Neufestsetzung, da Baulasten, Dienstbarkeiten, Reallasten, faktische Baugrenzen, Innen- und Außenbereich wurden vermengt - uvm. nicht berücksichtigt.

Es wurde der Boris-Wert eines angrenzenden Bauplanungsgebietes verwendet, obwohl es sich um unbeplanten Innenbereich handelt. Also alles komplett falsch.

Stefan1248  22.05.2025, 16:10
@Gerechtigkeit2

wenn der Bestandskräftig ist, ist das für 2025 sowieso gegessen. Eine Änderung ist nur für die Zukunft möglich. Stelle den Antrag Neu. Aber dann per Elster oder Fax. Bzw am besten von einem Steuerberater