Fernseher Lautsprecher defekt?

2 Antworten

Hallo,

wenn der Kauf noch nicht allzu lange her ist, solltest Du Dir mal im Kaufvertrag die Bedingungen zu Garantie und Gewährleistung näher ansehen.

Gewerblicher Verkauf selbst gebrauchter Waren unterliegt mindestens 6 Monaten der Gewährleistung.

Wenn das noch passt, kannst Du mit Deiner Reklamation dort argumentativ ansetzen.

mfg

Parhalia

Auf Gebrauchtgeräte besteht eine gesetzliche Garantie von einem Jahr, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Händler handelt.

Verbraucherrechte


Zum
1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für
den Verbraucher einige Vorteile:


Neuwaren:
Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen
als angegeben.

Gebrauchtwaren:
Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second
Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.

Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt
bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von
Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.

Quelle: Wissen.de