Frage zu Nordkorea?

1 Antwort

Hallo, du warst immer auf Deutschen Hoheitsgebiet, der Besitzer des Grundstück ist eben Nordkorea. Nur Botschaftgelände gelten als Teroterium eines anderes Landes und stehen unter Schutz des Landes wo die Botschaft steht.

DerCaveman  15.12.2023, 00:40
Nur Botschaftgelände gelten als Teroterium eines anderes Landes 

Auch die nicht!

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svench  15.12.2023, 19:40
@DerCaveman

Stimmt, nach dem Wiener übereinkommen, ist die Ausübung ihrer Hoheitsrechte auf dem Gelände von Botschaften zu verzichten.

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