Ex frau aus der grundbuch austragen?

3 Antworten

Wenn sie von dir entsprechend ausgezahlt wurde, dann kann sie aus dem Grundbuch ausgetragen werden.

Nur weil man sich scheiden lässt, kann man das aber nicht machen! Denn wenn sie mit im Grundbuch steht, dann gehört ihr das Haus ja auch mit. Also muss man sich einigen wie weiter vorgegangen werden soll. Also entweder man zahlt den Anderen aus, behält das Haus gemeinsam oder es kommt zum Verkauf bzw. zu einer Teilungsversteigerung.

Wenn Ihr das Eigentum aufgeteilt habt, bzw. eine notarielle Übertragung stattgefunden hat, dann ja. Ist aber kostenpflichtig!

Hat Beides fast Nichts miteinander zu tun. Der Einzige Punkt, ist das wenn die Frau Miteigentümer des Grundstücks ist, das beim Endvermögen der Frau natürlich mitgezählt wird.

Woher ich das weiß:Recherche