Erstmal noch krank schreiben lassen?
Ich war diese Woche krank geschrieben weil ich auch wirklich krank war.
Aber in meinem Betrieb fühle ich mich gar nicht mehr wohl , ich bin völlig am Ende uns bin verzweifelt.
Egal was ich mache, es ist immer falsch. Mir wird das Gefühl vermittelt dass ich meine Arbeit komplett scheise mache, wenn ich nichts Frage heißt es ich hätte kein Intresse und wenn ich was Frage bekomme ich nur genervte antworten.
Arbeite bei Rewe und hab die Probleme bei der Marktleitung angesprochen, da die Marktleitung auch ein Gespräch mit mir wollte wo ich meine Probleme anspreche.
Das Problem ist aber dass ich gefühlt nur mit einer Wand redet. Es hieß auch das die Marktleitung sich die Frage stellt ob ich die Arbeit mache weil ich es möchte oder weil ich zuhause gezwungen werde. Hab denen schon tausend mal gesagt das ich die Arbeit gerne mache und Spaß dran habe!
Dann ist es auch so dass mir Dinge unterstellt werden die ich gesagt haben soll was ich aber NIE gesagt habe und jetzt heißt es ich hätte angeblich gesagt die Marktleitung hätte versagt . Das hab ich nie gesagt!
Ich will da nicht mehr arbeiten....ich bin völlig fertig würde mich am liebsten die nächsten paar Tage noch krank schreiben lassen was meint ihr so dazu ?
Das zusammen arbeiten ist einfach nur noch der absolute Horror
1 Antwort
ich bin völlig fertig würde mich am liebsten die nächsten paar Tage noch krank schreiben lassen
Und danach??? Meinst du das Arbeitsklima wird danach besser?
Ist das ein privater Rewe oder ein Rewe-eigener? Schon mal über eine Versetzung nachgedacht?
Ansonsten kündige und lass dich für die Zeit der Kündigungsfrist weiter krank schreiben. Denn wenn du weiter unter diesen Bedingungen dort bleibst, dann wirst du richtig krank.
Du kannst jedoch auch "aus wichtigem Grund" fristlos kündigen.
§ 626 Abs. 1 BGB:
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.