Ersterteilung einer Fahrerlaubnis in Brandenburg?!

3 Antworten

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist entweder bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen ( § 21 Abs. 1 Satz 1 FeV).

Unter der "zuständigen Behörde oder Stelle" (die nicht Fahrerlaubnisbehörde ist,) ist die Gemeindebhörde oder die Stadtverwaltung des Wohnortes zu verstehen. Die besagte Behörde oder Stelle prüft die Richtigkeit der Personenangaben und leitet den Antrag an die örtlich zuständige Führerscheinstelle weiter.

falls du dein führerschein an einer weit entfernten fahrschule machen willst, geht das. aber nur mit einem glaubwürdigen grund WARUM 

weil dort die straßen leichter zu befahren sind, ist z.b. kein grund

Du bist im Bundesland Berlin gemeldet, also musst du auch da zum Bürgeramt. Brandenburg ist schon nicht mehr zuständig für dich.