Erst zur Bundeswehr (FWDL) und dann zur FOS Polizei?

1 Antwort

Freiwillig Wehrdienstleistende müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre (17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) alt sein und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Interessierte können sich für sieben bis 23 Monate verpflichten, ohne sich wie Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen gleich für mehrere Jahre an die Bundeswehr zu binden.

https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/dienstgrade-laufbahnen-bundeswehr/freiwilliger-wehrdienst