Eine Kollegin zerstört mein Leben, was tun?

3 Antworten

Wenn Du sicher bist, dass Du Dir nichts hast zuschulden kommen lassen: Anzeige wegen übler Nachrede. Dann muss sie beweisen, das ihre Behauptungen zutreffen, andernfalls wird sie verurteilt. Vielleicht reicht auch schon, mit einer solchen Anzeige zu drohen.

StGB §186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher ich das weiß:Hobby

Inkognito-Nutzer   22.05.2024, 22:41

Danke. An juristische Konsequenzen habe ich auch bereits gedacht. Aber ich möchte erstmal versuchen die Sache intern zu klären. Nur wenn das keinen Erfolg hat möchte ich sie anzeigen

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xXAlpaChinoXx  22.05.2024, 22:45
@Inkognito-Fragesteller

Das wird nicht klappen mit Sicherheit.Solange du nicht juristisch dagegen vorgehst, wird sie weitermachen.Und was solche Vorwürfe bewirken können, hat man ja auch bei Luke Mockridge gesehen, der Opfer von Hetze wurde.Und am Ende wurde seine Unschuld bewiesen.

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Zeig sie an .

Selbst wenn es nichts bringt also wahrscheinlich im Sand verläuft zeigst du damit das du dich gegen die Vorwürfe stellst .

Sowas is immer blöd , steht halt immer Aussage gegen Aussage . Hat bestimmt schon einige Unschuldige getroffen und wohl auch echte Opfer gegeben denen letztlich nicht geglaubt wurde


Inkognito-Nutzer   22.05.2024, 22:42

Das mache ich noch, falls die Sache intern nicht zu meinen Gunsten verläuft

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jonschneee  22.05.2024, 22:44

Nicht Aussage gegen Aussage. Sie muss, um den Vorwurf der üblen Nachrede zu entkräften, *beweisen*, dass ihre Behauptungen zutreffen. Siehe §186 StGB.

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xDavina  22.05.2024, 22:50
@jonschneee

Ja in der Praxis aber nicht so einfach . Wie soll sie ihre Behauptung beweisen ? Ist nicht möglich . Eben oft das Problem bei Sexualgeschichten

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jonschneee  22.05.2024, 22:51
@xDavina

Dann soll sie so etwas nicht behaupten. Im übrigen geht es hier um das Problem des Fragestellers, wie er sich gegen üble Nachrede wehrt. Nicht um ein fiktives Problem einer fiktiven Person, die tatsächlich belästigt wurde.

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xDavina  22.05.2024, 22:53
@jonschneee

Das is mir klar , hab doch gesagt ich bin auch der Meinung er soll sie Anzeigen . Ob was dabei raus kommt , ist nur fraglich weil es eben um eine Sache geht die sich nicht beweisen lässt .

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Wenn nichts dran ist, ignoriere es.

Setze alle nötigen Schritte, sprich mit der Personalabteilung und lebe dein Leben normal weiter.

Wenn jemand starren möchte, lass sie starren. Bis ihnen die Augen rausfallen.

Sie wird keine Beweise haben, wenn es gelogen ist. Hast du ein alibi für den Zeitraum?

Lieber weniger reden, als zu viel.

Im Ernstfall wird alles was du sagst (besonders zur HR) vor Gericht gegen dich verwendet. Worte könnem falsch verstanden, Sätze verdreht werden.

Halte dich kurz, präzise sachlich.