Dürfen die das?

1 Antwort

Hallo,

Ein Schultag muss mit den vollen Arbeitszeitstunden die du täglich im Betrieb bist bzw. die in deinen ausbildungsvertrag vereinbart sind der andere Tag wird mit den Stunden angerechnet die du vor Ort bist heißt zb. Du hast von 8:00 bis 14:00 Uhr Schule so sind das 6 Arbeitsstunden. Das ist in der jeweiligen Handelskammer sowie im gesetzt festgelegt.

https://www.ihk.de/hagen/bildung/vor-der-ausbildung/informationen-fuer-ausbildungsbetriebe/bbig-4651158

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung