Diebstahl Jugendstrafrecht?
Guten Tag.
Ich hoffe sie könne mir helfen und antworten mir.
Gegen mich und einen Freund läuft ein Strafverfahren wegen Diebstahl. Wir sind am Morgen in die Schule gegangen und sahen einen Pfosten der schief im Fundament hing da jemand mit dem Auto gegen ihn gefahren ist. Diesen haben wir rausgezogen um zu verhindern dass jemand mit dem Rad stürzt da man ihn von der Straße aus nicht mehr sehen konnte. Dabei hat uns ein Pasant darauf angesprochen was dass soll und hat daraufhin die Polizei gerufen. Wir haben den Pfosten danach ins Gras gelegt (ca. 30cm von seinem Ursprünglichen Platz wo er stand). Als wir von der Schule Nachmittags wieder kamen war dieser verschwunden. Den Tag darauf wurden wir von der Polizei aufgehalten uns gefragt wohin er verschwunden sei. Da wir es aber nicht wussten konnten wir zu dem Zeitpunkt keine Aussage dazu tätigen. Als wir danach zur Schule gingen haben wir ihn 2m in einem Gebüsch gefunden und wollten diesen der Polizei übergeben. Da diese aber nicht mehr zu stoppen war haben wir ihn wieder ins Gras gelegt und haben die Örtliche Wache verständigt. Diese haben mich heute aufgesucht und mitgeteilt dass gegen meinen Freund und mich, beide 16 Jahre alt, ein Strafverfahren wegen Diebstahl läuft. Wird dieses eingestellt da er wieder aufgetaucht ist oder müssen wir mit einer Geldstrafe rechnen. Wenn ja? Wie hoch wäre diese?
Vielen Dank
1 Antwort
Zuerst ist ein Diebstahl §242 1 StGB in mittelbarer Täterschaft zu prüfen. Hier muss eine sogenannte Zueignungsabsicht einer fremden beweglichen Sache bestehen. Die fremde bewegliche Sache ist durch den Pfosten gegeben. Jedoch sehe ich hier keine Zueignungsabsicht da Sie den Pfosten direkt, und in unmittelbarer Umgebung abgelegt haben.
Sollten Sie es, wie geschildert, hierbei belassen haben wird es in einer späteren Hauptverhandlung zu klären sein, wer diesen zu einem späteren Zeitpunkt entfernst hat.
Es ergeht rein vorsorglich noch der rechtliche Hinweis dass auch eine Verurteilung wegen Unterschlagung § 246 1 StGB in Frege kommt.