Eine Strafanzeige nicht, jedoch auf Herausgabe klagen. In Anbetracht der Gerichtskosten würde ich Ihnen jedoch den Zivilweg empfehlen.

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Ich beschäftige mich in meiner Tätigkeit nicht akut mit dem BGB, jedoch würde ich in diesem Falle ein Nein aussprechen.

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Strafanzeige erstatten.

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An Ihrer Stelle würde ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.

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Höchstwahrscheinlich ein Strafverfahren wegen Betrug und möglicherweise Unterschlagung.

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Ich rate Ihnen definitiv zu einem form- und fristgerechtem Strafantrag.

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Also hier liegt bei bestem Willen keine strafbare Handlung vor. Und ich kenne keinen Kollegen der hier Anklage erheben wird.

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Also in erster Linie liegt meiner Meinung nach ein Urheberrechtsverstoß vor. Des weiteren ein Betrug Ihrerseits.

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Ich hatte mein Studium der Rechtswissenschaften in München.

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