An Ihrer Stelle würde ich durch einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Eine Vorladung ist nicht bindend. Das heißt konkret, Sie müssen dort nicht erscheinen.
Das währe ein Diebstahl.
Eine Strafanzeige nicht, jedoch auf Herausgabe klagen. In Anbetracht der Gerichtskosten würde ich Ihnen jedoch den Zivilweg empfehlen.
Ich beschäftige mich in meiner Tätigkeit nicht akut mit dem BGB, jedoch würde ich in diesem Falle ein Nein aussprechen.
Strafanzeige erstatten.
An Ihrer Stelle würde ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.
Höchstwahrscheinlich ein Strafverfahren wegen Betrug und möglicherweise Unterschlagung.
Ich rate Ihnen definitiv zu einem form- und fristgerechtem Strafantrag.
Abzüglich der Toleranz ergeben sich hier nach meiner Ersteinschätzung 40 Euro Bußgeld.
Soll das ein Witz sein?
Wir im Radsport machen das selbstverständlich.
Also hier liegt bei bestem Willen keine strafbare Handlung vor. Und ich kenne keinen Kollegen der hier Anklage erheben wird.
Da wirst du noch viele Jahre warten müssen.
Ich würde Ihnen zu einer Strafanzeige raten.
Ich rate Ihnen zu einer Strafanzeige.
Also in erster Linie liegt meiner Meinung nach ein Urheberrechtsverstoß vor. Des weiteren ein Betrug Ihrerseits.
Sollten Sie glaubhaft davon wissen, könnten Sie sich selbst strafbar machen. Aufgrund dessen würde ich die Polizei verständigen.
Ich hatte mein Studium der Rechtswissenschaften in München.
In diesem Falle ein klares Nein.