Dieb?

2 Antworten

Nur wenn das Ganze vor ein Strafgericht ging und du dort verurteilt wurdest, erfolgt die Eintragung der Verurteilung im Bundeszentralregister. Das passiert meist nicht bei einfachem Diebstahl mit geringem Sachwert. Solltest du Wiederholungstäter sein, ist es etwas anderes. Also hole dir das Führungszeugnis. Wenn du Glück hast, steht nichts darin. Überlege dir aber in Zukunft besser, was du machst und dass du für deine Handlungen verantwortlich bist.

Das steht glaube ich nur drin wenn du vor Gericht verurteilt wurdest