DDR Garage / Kosten / Pacht?
Hallo ich bin momentan auf der Suche nach einer Garage. Hätte eine in meiner Ortschaft Dir zum Verkauf steht.
Via EBay Kleinanzeigen weiß ich von ihm bisher nur das der Zustand gut ist, kein Strom anliegt und die Pacht 40€/jährlich beträgt. Preisvorschlag wohl von jemand Anderen bereits 1500€ wären.
Selber weiß ich das die Gegend eher uneinsichtig und verlassen ist am Abend/Nacht. Brauche sie nur für mein Sasionfahrzeug als Unterstand, da ich bereits in meiner Garage in den Monaten ein anderes Projekt am laufen habe...
Nun meine Fragen:
Preise für eine Garage aus DDR Zeiten in gutem Zustand? Pacht=Miete für den Grundstückseigentümer? Weitere Kosten außer Instandhaltung?Auf was muss ich alles so achten?
Danke im Vorraus. Vg
1 Antwort
Das Recht mit den DDR Garagen ist immer noch sehr speziell, auf welches du von einem „Wessi“ meiner Meinung nach keine brauchbare Antwort erhalten kannst.
Wichtig ist, wer Eigentümer des Grundstücks ist, wie lange deine Garage noch stehen darf.
Du bewegst dich in einem Rechtsbereich, der unter Erbbaurecht läuft, ohne dass er in der DDR explizit so abgeschlossen wurde.
http://www.anwaltskanzlei-roland-scholz.de/garagen_auf_fremden_grund_-_die_aktuelle_rechtslag.html
Es ist weiterhin möglich einen dreiseitigen Vertrag zwischen dem bisherigen Nutzer (Eigen-tümer), Nachnutzer und Grundstückseigentümer abzuschließen, aus dem hervorgeht, dass der bisherige Nutzer aus dem Vertrag entlassen wird, ein Nachnutzer in diesen Vertrag eintritt und die Garage als Baulichkeit kauft.
Verkauft wird hier lediglich die Garage. Wenn also alle Beteiligten: Eigentümer Grundstück, Eigentümer Garage, Erwerber Garage hier weiter einverstanden sind...
Es handelt sich hier mW nicht um gemauerte Garagen, sondern Garagen, welche ich abbauen kann um sie auf einem anderen Grundstück wieder zu errichten.
Wenn ich schaue, dass es diese Garagen neu ab 2.300€ +- gibt, weiß ich nicht, ob ich hier 1.500 € für etwas gebrauchtes ausgeben würde. ...
Bei Kleingärten ist das System doch ähnlich, die Lauben wechseln doch auch den Eigentümer..
...
na dann eben Ex-DDR spezial
Eigentum des Grundstückseigentümers durch Kündigung des bisherigen Nutzers
.. man kan eben icht verkaufen, was einem nicht gehört ... steht genauso da
weil ab der Kündigung § 946 BGB gilt und der eigentümer sogar Beseitigung verlangen
eine Frage wäre auch wie es baurechtlich überhaupt aussieht, möglicherweise ist die Garage nur noch geduldet und wäre baurechtlich ohnehin zu beseitigen