Darf ich nach 21 Uhr noch auf dem Weg nach Hause sein?
Hallo ich bin 17 und wollte wissen ob ich nach 21 Uhr mit meinem 125er Motorrad noch auf dem Weg von meiner Freundin nach Hause sein darf.
Ich weiß, dass in Bayern ab 21 Uhr die nächtliche Ausgangssperre gilt.
Ist es gesetzlich erlaubt, wenn man sich erst um 20:59 Uhr auf den Weg nach Hause macht? Ja oder Nein?
Gerne auch mit belegen mit dem Gesetz! Bzw. Paragraphen, ich kann ja auf dem Motorrad keinen anstecken...
6 Antworten
laut dem Gesetz §3 ist es gesetzeswidrig. Ob das gesetz ansich nicht gesetzes widrig ist, ist diskutabel
Link:https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf
wo wärst du denn sonst, wenn du nicht zu hause bist. außerdem kannst du es ja einplanen, dass deine hasutiere verpflegt werden müssen
Okay sinnloses Gesetz, wen steckt man denn an, wenn man alleine auf dem Motorrad sitzt??
Die Ausgangssperre ab 21 Uhr bedeutet, dass jeder ohne einen triftigen Grund ab dieser Uhrzeit Zuhause zu sein hat. Als triftiger Grund gilt nicht, dass du vor 20:59 Uhr keine Lust hattest, von deiner Freundin Nachhause zu fahren - du musst die Wegzeit so mit einplanen, dass du rechtzeitig daheim bist.
Wenn du einen Arzttermin um 11 vereinbarst, bedeutet das doch auch nicht, dass du dann um 10:59 losfährst und halt irgendwann danach einfach ins Behandlungszimmer schneien kannst.
Nein. Du musst ab 21 Uhr daheim sein.
Nein. Wenn ab 21 Uhr die Sperre gilt, dann musst du sehen, dass du um 21 Uhr zu Hause bist.
"ist es gesetzlich erlaubt, wenn man sich erst um 20:59 Uhr auf den Weg nach Hause macht? Ja oder Nein"
Nein, da reicht ein Blick auf die etwaigen Seiten. https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Ab 21 musst du daheim sein
Aber ist es nicht ein triftiger Grund nach Hause zu fahren, um sich zum Beispiel um seine Haustiere zu können?