darf ein fahrlehrer dich zur praktischen prüfung anmelden, obwohl er dir nicht bescheidgesagt hat?

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nein! eigentlich nicht. Die Prüfung soll zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler abgesproche nwerden. (So stands damals sogar in meinem Vertrag drin, hast du dir den mal genau angeguckt?...speziell das kleingedruckte, wenn vorhanden) Der Fahrlehrer kann dich nicht zu einer Prüfung zwingen (genausowenig wie du erzwingen könntest eine Prüfung zu machen, wenn dich der Fahrlehrer noch nicht für Prüfungsreif hält..zumindest nicht bei der FAhrschule bzw. dem Fahrlehrer)

Und das der Fahrlehrer von dir verlangt, dass du "iwo her ne Krankschreibung bekommst ist doch erst recht unmöglich"...abgesehen davon steckst du ja in der s*** wenn dein AG herausbekommen sollte (woher auch immer) dass du gar net krank warst.

Außerdem...du zahlst ja schließlich auch die Prüfung...

Nein, eine Anmeldung ohne den Fahrschüler geht in diesem Sinne gar nicht. Wenn man sich die entsprechenden Gesetze dazu ansieht wird das ganze sogar noch viel dramatischer ;)

" Zur Prüfung hat der Fahrschüler den erforderlicehn Nachweis (Ausbildungsbescheinigung), einen Fahrlehrer und ein prüfungstaugliches Fahrzeug mit zu bringen .... "

So grob zusammengefasst. Das bedeutet unter dem Strich dass normalerweise sogar der Fahrschüler selbstverantwortlich sich um einen Prüfungstermin kümmern muss. Das wiederum ist der ausfürhenden Stelle zu streßig weswegen man auf den Weg -> Fahrschule organisiert ! ausgewichen ist.

Bisschen Wirrwarr in deiner Fahrschule. Ohne weitere Fahrstunde anmelden. Sage bei der Strassenverkehrsbehörde bescheid, dass du dein Termin nicht annimmst, gleichzeitig auch deiner Fahrschule. Die werden sich bemühen müssen, dir einen neuen Termin zu ermöglichen.

Ohne Absprache mit Dir darf er das nicht. Du könntest ja auch im Urlaub sein oder sonstiges...