Alles was im Endeffekt eine Gefährdung im Straßenverkehr darstellt, bzw. ein gefährlicher eingriff im Straßenverkehr fürhen zum sofortigen Ende der Prüfung. Pauschal kann man nicht sagen dass es keine Ausnahmen gibt. Bsp. Blinker vergessen ..... grundsätzlich kann das mal passieren, auch beim Abbiegen. Sollte man dabei aber seinen Hintermann gefährden reicht auch das vergessen des Blinkers schon aus.
Wenn es bei Gegenverkehr passiert, beachtest Du zumeist diesen viel intensiver und bekommst das Gefühl weglenken zu müssen. Lösung hierfür - Straßenverlauf mehr beobachten und die Randerscheinugen etwas weniger.
Nein, eine Anmeldung ohne den Fahrschüler geht in diesem Sinne gar nicht. Wenn man sich die entsprechenden Gesetze dazu ansieht wird das ganze sogar noch viel dramatischer ;)
" Zur Prüfung hat der Fahrschüler den erforderlicehn Nachweis (Ausbildungsbescheinigung), einen Fahrlehrer und ein prüfungstaugliches Fahrzeug mit zu bringen .... "
So grob zusammengefasst. Das bedeutet unter dem Strich dass normalerweise sogar der Fahrschüler selbstverantwortlich sich um einen Prüfungstermin kümmern muss. Das wiederum ist der ausfürhenden Stelle zu streßig weswegen man auf den Weg -> Fahrschule organisiert ! ausgewichen ist.
Ausnahmen erteilt nur die Behörde. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass Du bestimmte Fürherscheinklassen brauchst. Zum einen darfst die aber erst ab einem bestimmten alter machen und zum anderen musst über die auszubildenden Klassen mindest 2 Jahre Fahrerfahrung nachweisen. In Einzelfällen mit besonderem Anliegen mag es da eien Abweichung geben. als bsp -> Familienbetrieb Vater schwer krank und Arbeitsunfähig und das Kind möchte den Betrieb weiterführen.
Die StVO hat gültigkeit im gesamten öffentlichen Verkehrsbereich.
Da RvL an Kreuzungen oder Einmündungen Gültigkeit hat (Ausnahme abgesengter Bordstein) gilt dies auch auf Parkplätzen.
Darünerhinaus gilt aber auch (wie hier schon oft erwähnt) die Tatsache der gegenseitigen Rücksichtnahme -> Schuldfrage wird demnach immer ein Streitpunkt bleiben.
Bezug auf Prüfungen -> JA es besteht ein Grund zum nicht bestehen der prakt. Prüfung, da zum einen das RvL nicht ordentlich bearbeitet wurde, noch die gegenseitige Rücksichtnahme.
Für alle die meinen eine Kreuzung müsse immer mit bestimmten Bestandteilen ausgestattet sein, gilt der hinweis, das dies nirgendwo festgeschriben steht und als tip man möge sich doch bitte in einem Wohngebiet einmal eine Kreuzung anschauen.