Darf ein 21 Jähriger eine 14 Jährige Freundin haben?

Das Ergebnis basiert auf 38 Abstimmungen

Rechtlich nein 45%
Moralisch JA 29%
Moralisch Nein 16%
Rechtlich ja 11%

23 Antworten

Rechtlich ja

Aber nur,wenn du nicht mit ihr schläfst,denn sonst könntest du dir eine Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs von Minderjährigen einhandeln.Ansonsten freut euchd es Lebens und genießt es,aber Vorsicht mit dem Sex!Pierrot

Rechtlich ja

Es ist hochoffiziel erlaubt, seit dem Jahre 2003 ! Kein Gesetz einer Nation, eines Landes oder eines Staates usw., kann es ändern oder missachten! Denn es ist in den Menschenrechten verankert, dass man ab 14J. (also als Jugendlicher nicht Kind) ein generelles Recht auf "sexuelle Selbstbestimmung" hat!!! Demnach darf der Wille des Jugendlichen nicht unterbunden werden, weil es etwa moralisch religiös oder gesellschaftlich gesehen nicht ganz normal strafbar oder ein Verbrechen sei?! Der Betroffene Mensch kann wenn es ihm nicht erlaubt oder untersagt bzw. auch vereitelt wird (egal ob durch Richter, Ämtern für Familien & Soziales, Erziehungsberechtigten oder sonst irgend eines Menschen dieser Welt), diese Menschen oder Institutionen** international anzeigen und der weltlichen Strafverfolgung** (z.B. durch Zusendung der Unterlagen der betroffenen Person(en) an den IStGH in Den Haag) übergeben. Dadurch kommen auch internationale Straf-, Haftbefehle und andere Verurteilungen zustande. Das folgende Urteil besagt ein weltweites Recht auf sexuelle Selstbestimmung mit allen Facetten (natürlich der legalen Fantasieauslebung, Partnerwahl, Alter -nach oben natürlich-, Vorlieben, Homo, bi, heterosexualität usw.) einem jeden Menschen ab dem 14. Lebensjahres zu, der selbstbestimmend freiwiilig Sex haben möchte!!! ---> "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss" Schaut mal nach "staatliche Selbstverwaltung" und lernt endlich das, was ihr nicht wissen dürft! Hier wird erklärt was euch eure *Schulmathe niemals lehrte! So z.B., dass Menschenrechte jedem Mensch zustehen Nichts und Niemand (((auch keine gegenteiligen oder verdrehten und umgedichtete Gesetze eines Staates, Volkes, Landes, Behörden, menschenverachtender menschenrechtsverletzenden Personen usw...))) wirkllich nichts und niemand darf jemals diese Gesetze / MenschenRECHTE missachten oder außer Kraft setzen (dürfen)!!!! Revidiert eure fortdauernde GEHIRNWÄSCHE! KÄMPFT um EURE UND ANDERER RECHTE und aber auch bzw. natürlich um EURE UND ANDERER PFLICHTEN!!! KLAGT an den RICHTIGEN STELLEN! und INTERNATIONAL wie es JEDEM Menschen auf der Welt bzw. des Unsiversum zusteht, egal um was es geht! -StaSeVe- LEEEEERNT & STEEEHHT ENDLICH AUF!!!

Headline

---StaSeVe (Staatlich Selbsteverwaltend) angemeldet bei der UN---
--------------Über Google, Facebook, Youtube. usw. zu finden!---------------

Fuchsteufel88  17.02.2023, 18:33

Gesetzeslage ist wie folgt:

„Nach § 182 Absatz 3 StGB sind sexuelle Handlungen zwischen einer Person über 21 Jahren und einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen für den erwachsenen Sexualstrafpartner dann strafbar, wenn er die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Ein solcher – zumindest versuchter – Missbrauch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

“Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. im Falle dessen, er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausnutzt. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar.“

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

0
Moralisch JA

Rechtlich nein, moralisch natürlich ja. Man muss sich halt nur ein bisschen verstecken, was aber ja auch durchaus seine reize besitzt. Außerdem sind rechtlich verankerte Sexualgesetze doch eher schwierig durzusetzen (s.a.Kinsey-Report) und basieren eh nur auf Moralvorstellungen(ich teile Nietzsches Ansicht über Moral). Und 7 Jahre sind auch kein grosser Altersunterschied. Im Übrigen hatte ich meine erste Freundin mit 15, sie war 14 und sie war weit genug.

Fuchsteufel88  17.02.2023, 18:49

Ich teile Nietzsches Moral-Vorstellung? Also ist es völlig okay, wenn der 50-jährige alte Bock ihre Tochter missbraucht? Gerade und vor allem moralisch ist ein zu hoher Altersunterschied moralisch verwerflich, weil er die Risiken sexuell-traumatischer Erfahrungen begünstigt. Bildung hilft…

0
Rechtlich ja

Eine Beziehung dürft ihr sowieso haben!

Zum Thema Sex -> http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem:

Bei Jugendlichen kann diese Fähigkeit fehlen, muss aber nicht.

BGH: "Strafbar sind diese (sexuellen Handlungen) nur, wenn der Täter den Reifemangel des Opfers für seine sexuellen Zwecke ausnutzt. Nur wenn dies festgestellt werden kann, ist § 182 Abs. 2 StGB erfüllt."

Also liegen in diesen Fällen nur dann Straftaten vor, wenn der Jugendliche zwischen 14 und 16 erwiesenermaßen (durch Gutachten) noch so unreif war, dass er noch zu keiner sexuellen Selbstbestimmung fähig war.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ein Jugendlicher in diesem Alter diese Fähigkeit hat - ausnahmsweise kann sie fehlen.

NeueWeltordnung  29.12.2012, 07:45

Von was ausgegangen wird ist in dem Fall zu aller erst vollkommen egal, denn jeder Mensch hat ein MENSCHENRECHT auf "SEXUELLE SELBSTBESTIMMUNG" ab 14Jahren. Der BGH hat lediglich Ausnahmefälle näher deklariert jedoch den Reifemangel nicht definiert, wie man diese Gesetze leider nur zu oft als schwammig serviert bekommt. Dennoch hat jedes Gericht der Welt die Menschenrechte in originaler Weise mit dem eindeutigen Sinn und Inhalt zu beachten und anzuwenden! Nix mit schwammig oder launischen Behörden, Gesetzgebern blabla usw... Wie wäre das denn bei 35J. Frauen, die eine Reife einer 12J. an den Tag legen ebenso Männer die ztw. auch nicht wirklich reifer sind? Genozit bei all denen vornehmen, indem man ihnen den Fortpflanzungstrieb und das sexuelle Verlangen ganz verbietet oder gar nimmt welcher auch jedem Menschen zusteht?!! Die Bemessung, ab wann dies untersagt wird, wird von echten und obersten Gerichten entschieden und wohlbedacht sowie ausführlich und bestens Formuliert, geltend für alles und jeden Menschen dieser Welt, was auch Staaten, Länder, Behörden, Komunen, Privatpersonen, Erziehungsberechtigte bis hin zum PC in originaler Fassung anzuwenden und zu beachten haben! Ansonsten würde sich der Missachtende im Sinne der Menschenrechte strafbar machen und kann weltweit Strafverfolgt werden. Anzeigen kann eine Menschenrechtsverletzung auch jeder Mensch auf diesem Globus auch wenn noch nicht Volljährig oder schlimmstenfalles gegen den gesetzlichen Vertreter/Vormund!

0
Moralisch JA

wenn ein mann ( 21) und ein mädchen das mit ihm / ihr zusammen sien will das mädchen (14) und beide das wollen zusammensein denn ist das auch starfbar oder nicht?

Fuchsteufel88  17.02.2023, 18:43

Unter Umständen: Ja!

Als 21-Jähriger rate ich dazu sich auch eine Freundin suchen, die mindestens 16 ist und sich auf einem ähnlichen Entwicklungsstand befindet.

Da ist man doch selbst hängen geblieben und nicht ganz auf der Höhe, wenn man sich eine Freundin sucht, die vor 2 Jahren wahrscheinlich noch Pokémonkarten gesammelt hat .

0