Cocktailstand

2 Antworten

In den meisten Bundesländern brauchst du jeweils für die einzelne Veranstaltung eine Gestattung zum Alkoholausschank, wenn du außerhalb einer konzessionierten Gaststätte Alkohol zum sofortigen Verzehr anbieten willst.

In manchen Ländern kann man eine Reisegewerbekarte für den Alkoholausschank auf Festen bekommen. In vielen ist das aber auch unmöglich.

Am besten ist es also, wenn du bei deinem Gewerbeamt nachfragst.

Da sich das "Ausschankgesetz " geändert hat und auf die Länder "abgeschoben" wurde,musst du das im Rathaus deiner Gemeinde erfragen.