Buchhaltung BWR Antwort?

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Merkwürdige Fragestellung: durch welchen Geschäftsvorfall - es sind aber mehrere, die in Frage kommen:

a) hier muß über 10 Jahre abgeschrieben werden - die AfA bzw. die Abschreibung mindert den Gewinn

b) Ü-Kredit kostet Zinsen - Zinsaufwand mindert den Gewinn

c) Tilgung ist gewinnneutral

d) Kfz-Steuer (für Fahrzeuge im Betriebsvermögen) mindert den Gewinn

e) Überweisung der Zahllast bei buchführungspflichtigen Unternehmen gewinnneutral - Ausnahme: bei EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechner) mindert sie ggf. den Gewinn (das ist relevant für die Umsatzsteuerzahllast der Jahresumsatzsteuer, der Umsatzsteuer des 4. Quartals oder des Dezembers - je nachdem wann sie überwiesen wird).

I. d. R. bleibt EÜR aber in der Schule ohne Berücksichtigung - daher keine Auswirkung auf den Gewinn.