Braucht man einen Meister um ausbilden zu önnen (Garten- und Landschaftsbau)?

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Ursprünglich war es mal üblich, dass jemand mit einem Meisterbrief auch ausbilden darf. Das wurde dann mal geändert und dann gab es den Meisterbrief mit oder ohne Ausbildungslizenz. Das ist eine gesonderte Prüfung, die die Befähigung zum Ausbilder bestätigt und bei der so mancher Kandidat dann auch gescheitert ist.

Eine Ausbildungslizenz ohne Meistbrief ist mir unbekannt. Die Alternative wäre, wie von Reservist bereits genannt, dass Dein Freund ein Studium im Garten- und Landschaftsbau vorweisen kann, denn der Abschluss steht über dem Meister-Titel.

Die Alternative wäre, dass Dein Freund einen Meister mit Ausbildungslizenz einstellt, aber das ist dann natürlich wieder eine Kostenfrage.

Eine genauere Auskunft kann Dein Freund bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen, wie bereits von jockl beschrieben, denn da muss er ja auch anmelden, dass er ausbilden will.

Wie schon gesagt, braucht man entweder den Meisterbrief mit Ausbildereignung oder ein abgeschlossenes Studium mit Ausbildereignung. Man braucht aber auch eine Genehmigung für den Betrieb, dazu muß ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden, die kommen dann gucken, ob z.B. ein entsprechender Maschinenpark vorhanden ist und ob der Betrieb alle Sparten des Galabaus abdeckt. Ein kleiner Betrieb, der z.B. nur Pfelgearbeiten durchführt oder sich z.B. nur auf Pflastern spezialisiert hat, kann niemals eine komplette Ausbildungsgenehmigung bekommen. In solchen Fällen ist es aber möglich, daß vertraglich beschlossen wird, nur den Teilbereich auszubilden und der Lehrling muß dann einen Teil seiner Ausbildung in einem anderen Betrieb absolvieren.

Wenn er z.B. Landschaftsarchitekt o.ä., oder Raumplanung studiert hat, dann nicht.