Braucht man aktuell einen Schnelltest für einen Friseurbesuch?

3 Antworten

In NRW muss man immunisiert oder getestet sein, siehe § 4 Abs. 1 S. 1 Bst. 9 Coronaschutzverordnung.

Bezüglich "getestet" siehe § 2 Abs. 8:

"Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen; Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. "

Woher ich das weiß:Recherche

Beim Friseur in NRW ist aktuell 3G, d.h. ein schnelltest reicht. Außerdem gelten die allgemeinen Hygienemaßnahmen