Brauchen private Blogs ein Impressum?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

JA!

Also es gibt die „klausel“ ein rein privater Blog braucht kein Impressum, ABER du wirst nicht vom Essen bei Oma bloggen, du wirst über Themen, Firmen, Meinungen, Produkte bloggen und dies kann als „regelmäßig und journalistisch“ aufgefasst werden. Dazu gibt es aber leider noch keine Urteile, sodass man hierzu noch keine Einschätzung machen kann. Solltest du der Meinung sein das du dies Beweissicher im Falle einer Anklage ausschließen kannst, kannst du es gerne versuchen, ich würde mich dazu über ein Richt-Urteil freuen :D

Ansonsten hier noch die Details:

https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html#:~:text=Rein%20private%20Webseiten%20sind%20zun%C3%A4chst,dienen%2C%20kein%20Impressum%20notwendig%20ist.

siliciumcarbid2 
Fragesteller
 22.01.2022, 22:28

Danke! Ja also ich überlass das Urteil mal jemand anderem.

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franzhartwig  22.01.2022, 22:54

Ich halte diese Quelle für sehr bedenklich:

Zusammen gefasst: Die Impressumspflicht nach TMG gilt nicht für Seiten, die sich ausschließlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum erstellen und auf ihrer Webseite einbinden.

Im Rundfunkstaatsvertrag findet man:

Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,

Die Vorschrift zielt also auf den Zweck, nicht auf den Inhalt ab. Das Telemediengesetz formuliert:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien

Stellt sich halt die Frage, was geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angeboten nun konkret bedeutet. Dazu sagt erecht24.de nichts aus. Das Bundesjustizministerium sagt dazu:

§ 5 TMG spricht außerdem von „in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Es genügt also, wenn mit der angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdient werden kann. Der Anbieter muss dies nicht zwingend tun.

https://www.bmj.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html

Die Reduktion auf mein Kind, meine Katze, mein Haus ist da fehlgeleitet. Das Thema mein Haus kann durchaus z. B. Tipps zur Renovierung erhalten. Das Thema meine Katze kann Themen wie ich baue meinen Kratzbaum selbst beinhalten. Das unterliegt dann sehr wohl der Impressumpflicht.#

In den FAQ auf der genannten Seite von erecht24.de liest man dann:

Alle Webseiten, die nicht rein privat ist.

Abgesehen von der vermurksten Grammatik (nicht der einzige Fehler auf der Seite) ist das ja wohl eine ganz andere Aussage als ausschließlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken. Die genannte Quelle enthält da meiner Ansicht nach Widersprüche, die sich ein Rechtsanwalt nicht leisten sollte.

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Man hört ja überall, dass ein Impressum Pflicht ist.

Das kann man sogar in verlässlichen Quellen lesen.

Gilt das auch für einen einfach Blog von einer Privatperson?

Ja. Kein Zweifel.

Ich dachte mir, ich lese mal das Gesetz, um auch noch andere Fragen zu klären. Da bin ich über dieses berühmte Impressum-Gesetz gestoßen

Es gibt kein "Impressum-Gesetz", schon gar kein berühmtes. Warum benennst Du das nicht richtig, damit man auch weiß, was Du gelesen hast?

und habe gelesen, dass das nur geschäftsmäßige Websites betrifft. Gibt es also noch ein anderes Gesetz, das hier etwas ergänzt?

Nein, wozu? Du solltest Dich lediglich mal erkundigen, was unter geschäftsmäßig zu verstehen ist. Geschäftsmäßig ist etwas anderes als gewerblich.