Bettwanzen?

1 Antwort

Die ausgewachsenen Bettwanzen leben sehr zurückgezogen und versteckt, so dass es eher unwahrscheinlich wäre, dass Eier auf der Katze landen. Dann müssten sich dort auch ausgewachsene Bettwanzen aufhalten. Das wird nur bei einem sehr großen Befall passieren. Sehr aktiv sind allerdings die Nymphen. Die werden sich sehr wohl auf Mensch und Haustier aufhalten. Sie sind mitunter auch tagaktiv und hungrig. Allerdings sind sie sehr schwer zu erkennen. Die erste Stufe der Nymphen ist kleiner als einen Millimeter und durchsichtig/beige.


CorneliaBiggi 
Beitragsersteller
 21.11.2024, 08:13

Dankeschön.. ich hab im internet gelesen das die eier glatt sind und wahrscheinlich nirgends hängen bleiben ausser kleidung usw. Grosserbefall war es nicht schon länger nix mehr gefunden nur vermieter will das ich sofort katze weg gebe und ich soll mir andere wohnung suchen

fionelle  21.11.2024, 22:59
@CorneliaBiggi

Die Eier haben eine klebrige Oberfläche.

Dass man nichts findet, ist bei Bettwanzen nicht ungewöhnlich. Sie leben extrem versteckt und zurückgezogen. Der Befall kann riesig sein und man sieht trotzdem nichts.

Der Vermieter kann viel wollen, wenn der Tag lang ist. Dazu hat er aber kein Recht.

CorneliaBiggi 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 08:42
@fionelle

Guten morgen...ich muss mal gucken was ich dagegen tun kann...wir hatten noch mal einen termin mit schädlingsbekämpfer und vermieter...wollten nochmal ausspritzen lassen...vermieter wollte nicht und ich sollte mir schnell ne wohnung suchen weil er die wohnung 1 jahr leer lassen will..und jetzt auf einmal will er wohnung nochmal auspritzen lassen

fionelle  22.11.2024, 09:17
@CorneliaBiggi

Der Vermieter hat die Pflicht, den Befall zu behandeln. Er kann den Mieter nicht einfach rausschmeißen. Die Idee des Vermieters wird nicht funktionieren, die Bettwanzen verhungern zu lassen. Ein Jahr reicht dafür nicht, das haben schon mehr Menschen versucht. Bettwanzen leben je nach Temperatur auch 2-3 Jahre. Er wird ja nicht heizen wollen. Ein Jahr reicht selbst bei hohen Temperaturen nicht. Abgesehen davon wird die Wohnung nicht isoliert stehen, sondern Nachbarwohnungen haben. In diese werden die Tiere nach und nach abwandern (und später wieder in seine Wohnung zurück kommen).

Wenn, wie in diesem Fall, auch Wände/Decken/Böden befallen sind, ist es sowieso unwahrscheinlich, dass die Nachbarwohnungen keinen Befall haben. Leider merken viele Menschen nicht, wenn sie einen Befall haben.

CorneliaBiggi 
Beitragsersteller
 22.11.2024, 13:08
@fionelle

Wie ich die entdeckt hatte habe ich dem Vermieter direkt bescheid gesagt und er hat es noch nicht mal für nötig befunden die anderen Wohnungen zu kontrollieren.ich habe 2 mal den schädlingsbekämpfer gerufen und auch bezahlt. Zumal ich ne Vermutung habe das die von der gegenüberliegende Wohnung gekommen sind,die frau war weg und vermieter hat wohnung geräumt und lauter Kartons und sachen im Flur abgestellt und da ich in der wohnung drin war denke ich das ich was am Schuh hatte oder die sind zu mir gewandert da die Wohnung leer stand und er vermieter diese Wohnung auch ca 1jahr leer lassen wollte

fionelle  23.11.2024, 11:47
@CorneliaBiggi

Wende Dich am besten an einen Fachanwalt für Mietrecht (ggf. mit Beratungsschein vom Amtsgericht) oder den Mieterschutzbund. Es gibt ein paar Gerichtsurteile. Bei Bettwanzen braucht man im Durchschnitt 3 Behandlungen (Kosten ca. 1000 Euro ), bei einem großen Befall aber vielleicht 5-10 Behandlungen und wenn sie von den Nachbarwohnungen kommen, dann wird die Behandlung niemals erfolgreich sein. Das ist ein Fass ohne Boden. Die Sichtungen an den Decken sprechen für einen Befall der Nachbarwohnungen. Dein Vermieter ist in der Pflicht, den Befall zu tilgen. Die Kosten muss er tragen. Sichere Beweise von dem Befall zum Beispiel durch Fotos.

Richtungsweisend sah das Amtsgericht Stuttgart in seinem Urteil Az.: 35 C 5509/19 vom 30.03.2021 die Sache allerdings anders und widersprach ausdrücklich, aufgrund neuer Erkentnisse, dem obigen Urteil des AG Neukölln. Im gerichtlichen Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass Bettwanzen am häufigsten durch Taschen, Gepäckstücke oder gebrauchte Gegenstände eingeschleppt werden und nicht, wie vom Vermieter angenommen, mangelnde Hygiene die Ursache des Bettwanzenbefalls war. Da es für den Mieter keine zumutbaren Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung einer Einschleppung von Bettwanzen gibt, ging das Gericht von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aus. Nach Ansicht des Gerichts war die Minderung des Mietzinses um 60% gerechtfertigt.

Auch das Amtsgericht Frankfurt bestätigte in seinem Urteil Az: 33 C 1888/21 vom 21.06.2021, dass der Vermieter die Kosten der Bettwanzenbekämpfung zu tragen hat. "Schädlinge wie Bettwanzen stellen einen Mangel der Mietsache dar, den grundsätzlich der Vermieter zu beseitigen hat. Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn der Mieter durch falsches Wohnverhalten den Schädlingsbefall verursacht hat."